Betriebsmedizinische Leistungen

Eignungs- und Tauglichkeitsuntersuchungen

Betriebsmediziner erbringen im Auftrag des Arbeitgebers eine gutachterliche Untersuchung und tragen dazu bei, dass die gesetzlichen Anforderungen erfüllt werden. Unsere Untersuchungen dienen dazu, die körperliche und geistige Eignung für die beruflichen Anforderungen festzustellen und sind Teil einer privatrechtlichen oder arbeitsrechtlichen Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Mitarbeiter. Fragen Sie uns, welche Eignungen genau notwendig und sinnvoll sind – mit unserer engmaschigen Unterstützung bei der Gefährdungsbeurteilung wird das ganz einfach.

Wir bieten sämtliche Eignungsuntersuchungen gemäß der DGUV-Empfehlungen an, z.B.:

Verkehrsmedizin

Als Betriebsarztpraxis bieten wir Ihnen alle notwendigen verkehrsmedizinischen Untersuchungen an, damit Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die Voraussetzungen für die Teilnahme am Straßenverkehr erfüllen. Von der körperlichen Untersuchung wie z.B. Sehvermögen (Sehtest und Perimetrie) oder Hörvermögen (Hörtest) bis hin zum psychometrischen Test – unsere erfahrenen Ärzte von Munich Prevent garantieren Ihnen eine schnelle und effiziente Durchführung.

Wir bieten an:

Vorsorgen und Vorsorgeuntersuchungen

Präventivmedizin und gleichzeitig Erfüllung der Gesetzesvorgaben zur Gefährdungsbeurteilung sowie Vorsorge nach Arbeitsschutzgesetz (ArbschG) und arbeitsmedizinischer Vorsorgeverordnung (ArbMedVV)! Gut zu wissen: Angebotsvorsorgen sind verpflichtend für Arbeitgeber und fakultativ für Arbeitnehmer, Pflichtvorsorgen sind auch für Arbeitnehmer verpflichtend. Unser Team von Munich Prevent bietet Ihnen und Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eine umfassende arbeitsmedizinische Vorsorge.

Unsere Präventionsangebote gemäß Ihrer Gefährdungsbeurteilung sind eine wertvolle Ergänzung zu den technischen und organisatorischen Arbeitsschutzmaßnahmen und unterstützen Sie dabei, die Gesundheit und die Beschäftigungsfähigkeit Ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu erhalten. Die arbeitsmedizinische Vorsorge dient der Früherkennung von Gesundheitsstörungen sowie der Feststellung, ob bei der Ausübung einer bestimmten Tätigkeit eine erhöhte gesundheitliche Gefährdung besteht.

Unsere Arbeitsmedizinische Vorsorge umfasst individuelle Beratungen, körperliche und apparative Untersuchungen sowie (bei bestimmten Vorsorgen) Labortests, Impfempfehlungen und Impfungen. Mit unserer Unterstützung können Sie sicherstellen, dass Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter fit und gesund bleiben und Ihr Unternehmen bestmöglich geschützt wird!

Wir bieten sämtliche Vorsorgen G 1-46, auch Grundsätze oder G-Untersuchungen genannt, u.a. nach ArbMedVV gemäß der DGUV-Empfehlungen sowie der Arbeitsmedizinischen Regeln an. Die wichtigsten und häufigsten Vorsorgen hierbei sind:

  • Vorsorge Bildschirmtätigkeit gemäß AMR 14.1 analog G 37
  • Vorsorge Atemschutz gemäß AMR 14.2 analog G 26.1, G 26.2 und G 26.3
  • Vorsorge Lärm analog G 20
  • Vorsorge Gefährdung der Haut und / oder Feuchtarbeit analog G 24
  • Vorsorge Gefährdung durch Biostoffe gemäß AMR 6.5 analog G 42
  • Vorsorge Reisemedizin gemäß AMR 6.6 analog G 35

Gut geschützt am Arbeitsplatz – mit Munich Prevent auf der sicheren Seite

Munich Prevent ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Arbeits- und Gesundheitsschutz. Unsere Betreuung umfasst sowohl die individuelle als auch kollektive Beratung für Mitarbeiter, Arbeitgeber, Führungskräfte, Betriebsräte und Sicherheitsbeauftragte zu allen Themen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes.

Gemäß der DGUV-Vorschrift 2 sind die vorgeschriebenen betriebsärztlichen Leistungen in Grundbetreuung und betriebsspezifische Betreuung untergliedert.

Grundbetreuung

Wir beraten Sie in diesem Rahmen zusammen mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit (SiFa) bei der Durchführung der Gefährdungsbeurteilungen, die eine gesetzlich vorgeschriebene Grundlage für Ihr systematisches und erfolgreiches Sicherheits- und Arbeitsschutzmanagement sind. Wir begleiten Sie bei Begehungen der Arbeitsplätze, helfen Ihnen bei der Analyse von Unfällen sowie Erkrankungen und nehmen auch an Sitzungen des Arbeitsschutzausschusses (ASA-Sitzungen) teil.

Betriebsspezifische Betreuung

Hierzu zählen die Vorsorgen gemäß ArbMedVV, Eignungsuntersuchungen gemäß Betriebsvereinbarung oder weiterer Vorschriften, die wichtige Mitwirkung beim beruflichen Wiedereingliederungsmanagement (BEM), betriebliche Impfungen (z.B. Grippeschutz- oder bei Berufsreisen) oder Infektionsschutzbelehrungen.

Somit können Sie mit unserer Unterstützung sicherstellen, dass Ihr Unternehmen die Anforderungen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes erfüllt und Ihre Angestellten bestmöglich geschützt sind. Setzen Sie auf unsere Kompetenz und Erfahrung, um Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ein sicheres und gesundes Arbeitsumfeld zu bieten.

Infektionsschutzbelehrung nach § 43 IfSG

Diese Erstbelehrung ist verpflichtend für alle Beschäftigten, die in Küchen, Kantinen oder anderen Lebensmittelbetrieben tätig sind und bestimmte Lebensmittel herstellen, behandeln oder in Verkehr bringen.

weitere Informationen und Anmeldung

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