G 26 Untersuchung zur Arbeitssicherheit bei Atemschutzgeräten

Arbeitsmedizinische Vorsorge für sicheren Atemschutz am Arbeitsplatz

G 26 Untersuchung zur Arbeitssicherheit bei Atemschutzgeräten

G 26 (E ASG)  – Atemschutzgeräte als Vorsorge

Die G 26-Untersuchung dient als arbeitsmedizinische Vorsorge für Mitarbeitende, die regelmäßig Atemschutzgeräte tragen müssen. Dabei werden spezifische körperliche Anforderungen an die Beschäftigten gestellt, um gesundheitliche Risiken beim Tragen von Atemschutzgeräten unterschiedlicher Gruppen zu minimieren. Durch Pflicht- und Angebotsuntersuchungen wird gewährleistet, dass Beschäftigte vor Belastungen durch Atemwiderstand und Gerätegewicht geschützt sind. Die Gefährdungsbeurteilung berücksichtigt auch die Arbeitsumgebung und schützt vor Risiken durch Schadstoffe, Hitze oder Luftmangel. Dieser Artikel gibt einen Überblick über die Gruppeneinteilung der Geräte, Untersuchungsumfänge und die Regelmäßigkeit der Nachuntersuchungen.

Die G 26-Untersuchung ist eine arbeitsmedizinische Vorsorgemaßnahme, die Mitarbeitende auf ihre Eignung zum Tragen von Atemschutzgeräten überprüft. Diese Untersuchung ist vorgeschrieben, wenn Atemschutzgeräte der Gruppe 2 (G 26.2) oder 3 (G 26.3) notwendig sind, und wird für Geräte der Gruppe 1 angeboten. Die gesetzliche Grundlage bildet die Arbeitsmedizinische Vorsorgeverordnung (ArbMedVV) und die BGV/GUV-V A4 (BGV/GUV-V A4).
 
Atemschutzgeräte belasten den Körper durch ihr Gewicht und durch Druckunterschiede beim Ein- und Ausatmen. Bei der Gefährdungsbeurteilung wird berücksichtigt, ob Arbeitsbedingungen wie das Raumklima, die Schwere der Tätigkeit und die Tragedauer der Geräte zusätzliche Anforderungen an die Mitarbeitenden stellen. Atemschutzgeräte werden nach Gewicht und Atemwiderstand in drei Gruppen eingeteilt:
 
•Gruppe 1: Bis zu 3 kg Gewicht, Atemwiderstand bis 5 mbar
•Gruppe 2: Bis zu 5 kg Gewicht, Atemwiderstand über 5 mbar
•Gruppe 3: Über 5 kg Gewicht, Atemwiderstand über 5 mbar
 
Tätigkeiten mit erhöhtem gesundheitlichen Risiko betreffen den Einsatz von Gas- und Kombinationsfiltergeräten, Partikelfilter P3, Frischluft- und Regenerationsgeräten in Arbeitsfeldern wie z. B. Feuerwehr und Bergbau.

Eignungsuntersuchung

Für eine taugliche Untersuchung G 26 in den Gruppen 1 bis 3 sind umfangreiche Tests erforderlich, z. B. Anamnese, Lungenfunktionstest, EKG, Sehtest und gegebenenfalls Blut- und Urinanalysen. Nachuntersuchungen sind in regelmäßigen Intervallen vorgeschrieben, abhängig von Alter und Gerätegruppe. Eine vorzeitige Untersuchung kann notwendig sein, wenn gesundheitliche Bedenken bestehen oder eine längere Erkrankung vorliegt.
 
Die G 26-Untersuchung ist in vielen sicherheitskritischen Berufen wie bei der Feuerwehr entscheidend, um die Gesundheit und Eignung der Mitarbeitenden zu gewährleisten. Weitere Informationen zur Eignung finden Sie in der DGUV-Information hier.

Die G 26-Untersuchung ist bei den Feuerwehren auch weitläufig als Tauglichkeitsuntersuchung (Eignungsuntersuchung) für Atemschutzgeräte bekannt.

Wann braucht man die G 23 Untersuchung?

Arbeitsverfahren/-bereiche und Tätigkeiten mit erhöhten gesundheitlichen Risiken:

•Tragen von Gas- und Kombinationsfiltergeräten beim Auftreten giftiger Gase, Dämpfe und Stäube

•Tragen von Filtergeräten mit Partikelfiltern der Partikelfilterklasse P3 und partikelfiltrierende Halbmasken FFP3 nach Gefährdungsbeurteilung beim Auftreten von gesundheitsgefährlichen Stäuben

•Tragen von Frischluft-Saugschlauchgeräten in der Ortsentwässerung und beim Befahren von Räumen auf Binnenschiffen

•Tragen von Regenerationsgeräten unter 5 kg bei Kanalarbeiten

•Tragen von Behältergeräten mit Druckluft (Pressluftatmer) mit und ohne Schutzanzügen bei Feuerwehren

•Tragen von Regenerationsgeräten über 5 kg bei Grubenwehren des Bergbaus und bei Feuerwehren

Arbeitsverfahren/-bereiche und Tätigkeiten mit gesundheitlichen Risiken:

•Befahren von Behältern mit Druckluft-Schlauchgeräten oder Frischluft-Druckschlauchgeräten

•Tragen von Partikelfiltergeräten der Klassen P1 und P2 bei Auftreten von gesundheitsgefährlichen Stäuben

•Tragen von partikelfiltrierenden Halbmasken FF1, FFP2 sowie FFP3 nach Gefährdungsbeurteilung

Arbeitsverfahren/-bereiche und Tätigkeiten mit sehr geringen gesundheitlichen Risiken:

•Atemschutzgeräte, die weniger als 3 kg wiegen und keine Atemwiderstände besitzen, belasten ihre Träger so wenig, dass eine Gesundheitsgefährdung nicht zu befürchten ist.

Was wird bei G23 untersucht?

Untersuchungsumfang G 26.1 (Gruppe 1: Leichte Atemschutzgeräte)

1.Anamnese: Erfassung relevanter Gesundheitsdaten in Bezug auf die Tätigkeit

2.Körperliche Untersuchung: Prüfung der oberen und unteren Atemwege, HNO-Bereich, Herz-Kreislauf-System, Stoffwechsel, neurologischer Status und Bewegungsapparat

3.Lungenfunktionstest

4.Laboruntersuchungen (Blut und Urin) bei Bedarf

5.Röntgenaufnahme der Lunge (digital), wenn ärztlich empfohlen

Untersuchungsumfang G 26.2 (Gruppe 2: Mittelschwere Atemschutzgeräte)

1.Anamnese: Abfrage gesundheitlicher Voraussetzungen im Kontext der Tätigkeit

2.Körperliche Untersuchung: Inspektion der oberen und unteren Atemwege, HNO-Bereich, Herz-Kreislauf-System, Stoffwechsel, neurologischer Status und Bewegungsapparat

3.Lungenfunktionstest zur Beurteilung der Atemkapazität

4.Ruhe-EKG zur Überprüfung des Herz-Kreislauf-Systems, ggf. Belastungs-EKG

5.Sehtest zur Überprüfung der visuellen Fähigkeiten

6.Hörtest zur Sicherstellung der Gehörleistung

7.Laborwerte (Blut- und Urinuntersuchungen)

8.Röntgenaufnahme der Lunge, wenn aus ärztlicher Sicht erforderlich

Untersuchungsumfang G 26.3 (Gruppe 3: Schwere Atemschutzgeräte)

1.Anamnese: Detaillierte Erfassung der gesundheitlichen Vorgeschichte im Hinblick auf die Tätigkeitsanforderungen

2.Körperliche Untersuchung: Bewertung der oberen und unteren Atemwege, HNO-Bereich, Herz-Kreislauf-System, Stoffwechsel, neurologischer Status und Bewegungsapparat

3.Lungenfunktionstest für eine umfassende Atemprüfung

4.EKG in Ruhe und Belastungs-EKG zur Analyse der Herz-Kreislauf-Funktion unter Beanspruchung

5.Sehtest, um die Sehfähigkeit zu überprüfen

6.Hörtest für die Feststellung der Gehörfunktion

7.Umfangreiche Laboruntersuchungen (Blut- und Urinwerte)

8.Röntgenaufnahme der Lunge, falls ärztlich angezeigt

Betriebsarzt München

Kontaktieren Sie uns

Wir stehen für Ihre Anfragen bereit.

Wir sind für Sie da. Kontaktieren Sie uns jederzeit mit Ihren Anliegen.

doctolib logo

Buchen Sie Ihren Termin

Ihr Termin ist nur einen Klick entfernt

Nutzen Sie Doctolib, um Ihren Termin unkompliziert zu buchen.

Nach oben scrollen