Gesundheitliche Sicherheit für Arbeiten in luftigen Höhen und gefährlichen Tiefen

G 41 Untersuchung: Arbeitsmedizinische Vorsorge bei Absturzgefahr

G 41 (E ABS) – Vorsorge Arbeiten mit Absturzgefahr

Das wichtigste vorab

Die G 41-Untersuchung dient der arbeitsmedizinischen Vorsorge für Tätigkeiten mit Absturzgefahr. Sie hilft, gesundheitliche Risiken zu erkennen und sicherzustellen, dass Mitarbeiter für Arbeiten in großer Höhe oder Tiefe körperlich geeignet sind. Arbeitgeber sind verpflichtet, durch eine Gefährdungsbeurteilung zu prüfen, ob eine solche Untersuchung erforderlich ist.

Inhaltsverzeichnis

Die G 41-Untersuchung betrifft Tätigkeiten, die mit einer erhöhten Absturzgefahr verbunden sind, insbesondere Arbeiten in großen Höhen oder Tiefen, bei denen eine ständige Sicherung nicht gewährleistet ist. Ziel der Untersuchung ist es, gesundheitliche Einschränkungen frühzeitig zu erkennen und die Sicherheit am Arbeitsplatz zu erhöhen.

G 41 Untersuchung
G 41 Untersuchung - Arbeitssicherheit in der Höhe

Die G 41-Untersuchung umfasst folgende Untersuchungen

  • Anamnese: Aufnahme der medizinischen Vorgeschichte mit Bezug zur Tätigkeit
  • Körperliche Untersuchung: Überprüfung des Herz-Kreislauf-Systems, des Stoffwechsels und des neurologischen Status
  • Laborwerte: Blutbild, Blutzucker (BZ), Gamma-GT (GGT), Kreatinin und Urinwerte
  • Sehtest: Überprüfung der Sehfähigkeit (Ferne, Stereosehen, Gesichtsfeld, Farb- und Nahsehen)
  • EKG: Kontrolle des Herzrhythmus
  • Belastungstest (Ergometrie): Ab dem 40. Lebensjahr, bei hoher Belastung oder in unklaren Fällen
  • Zusätzliche Untersuchungen bei Bedarf:
    • Langzeit-EKG bei auffälligen Herzrhythmusstörungen
    • Fachneurologische Untersuchungen, EEG bei spezifischem Verdacht

Untersuchungsintervalle

Die Untersuchung sollte je nach ärztlichem Ermessen und Tätigkeit alle 1,5 bis 3 Jahre stattfinden.

Erforderlichkeit & Rechtliche Grundlage

  • Die G 41-Untersuchung ist keine gesetzliche Pflicht, sondern eine arbeitsmedizinische Empfehlung.
  • Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und die Unfallverhütungsvorschriften der DGUV verpflichten Arbeitgeber dazu, Arbeitsbedingungen durch eine sorgfältige Gefährdungsbeurteilung zu bewerten.
  • Daraus ergibt sich die Pflicht des Unternehmers, eine angemessene arbeitsmedizinische Vorsorge anzubieten.
  • Die Untersuchung dient als Nachweis der körperlichen Eignung für Arbeiten mit Absturzgefahr und wird insbesondere für Tätigkeiten mit persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz empfohlen.

Fazit:

Die G 41-Untersuchung hilft Arbeitgebern, ihre Fürsorgepflicht zu erfüllen, und schützt Arbeitnehmer vor Gesundheitsrisiken bei Arbeiten mit Absturzgefahr. Sie ist zwar nicht gesetzlich vorgeschrieben, kann aber im Rahmen der arbeitsmedizinischen Vorsorge sinnvoll sein.

Was zusätzlich wissenswert ist?

Die G 41 ist eine arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung, die nicht gesetzlich verpflichtend ist, aber im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung empfohlen wird. Sie kann dazu beitragen, das Risiko von Arbeitsunfällen zu senken und die Gesundheit der Beschäftigten langfristig zu schützen.

Geeignete Einsatzbereiche für die G 41-Untersuchung sind:

  • Arbeiten in luftiger Höhe (z. B. Freilandleitungen, Antennenanlagen, Brücken, Masten, Türme)
  • Steuer- und Überwachungstätigkeiten in großen Höhen
  • Tiefbauarbeiten in Schächten und Blindschächten
  • Gerüstbau sowie Dach- und Fassadenarbeiten
  • Montage- und Instandsetzungstätigkeiten
  • Fenster- und Fassadenreinigungen
  • Höhen- und Tiefenrettung (z. B. Feuerwehr und Rettungseinheiten)
  • Baumpflege
Betriebsarzt München

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