Betriebsmedizinische Leistungen

G 16 Untersuchung: Arsen-Vorsorge

Vorsorgeuntersuchung für krebserregende Arsenexposition (E ARS)

Das wichtigste vorab

Die G 16 Untersuchung überwacht Beschäftigte mit Arsenexposition. Arsen ist ein Kategorie-1A-Karzinogen (Krebs verursachender Stoff) und verursacht Lungenkrebs und Hautkrebs. Halbleiterfertigung (Chip-Produktion), Glasproduktion und Holzschutzbehandlung sind typische Expositionsbereiche. Die regelmäßige ärztliche Kontrolle erkennt frühe Gesundheitsveränderungen wie Hautveränderungen oder Lungenschäden.

Inhaltsverzeichnis

Arsenexposition in der Industrie

Die G 16 Untersuchung (E ARS) ist eine spezialisierte Vorsorgeuntersuchung für Beschäftigte mit beruflicher Arsenexposition. Arsen ist klassifiziert als Kategorie 1A (menschlich krebserzeugend) und kommt häufig als Verunreinigung (Kontaminant) in vielen industriellen Prozessen vor. Chronische Exposition führt zu Lungenkrebs, Hautkrebs und Nervenschädigungen (Nervenentzündung in Händen und Füßen).

Typische Einsatzbereiche:

  • Halbleiterfertigung und Mikroelektronik
  • Glas- und Keramikherstellung
  • Holzschutzbehandlung (historische Exposition)
  • Bergbau und Erzaufbereitung
  • Spezialchemikalien-Synthese

Was wird untersucht?

  • Lungenfunktion: Spirometrie (Lungenfunktionstest, Sie blasen in Messgerät) zur Prüfung der Lungenleistung
  • Bruströntgen: Röntgenaufnahmen von vorne und seitlich zur Früherkennung von Lungenveränderungen
  • Dermatologische Untersuchung: Hautveränderungen, Hornhaut-Verdickungen, verdächtige Flecken prüfen – schmerzfrei
  • Arsen im Urin: 24-Stunden-Urinsammlung (zeigt wie viel Arsen in Ihrem Körper ist)
  • Arsen im Blut gemessen: Aktuelle Expositionsabschätzung
  • Neurologische Prüfung: Prüfung auf Nervenschädigungen in Händen und Füßen – schmerzfrei

Dauer: ca. 60 Minuten (mit Röntgen)

Rechtliche Grundlage

Die G 16 basiert auf der ArbMedVV (Arbeitsmedizinische Vorsorge-Verordnung) und ist eine Pflichtuntersuchung für Beschäftigte mit relevanter Arsenexposition. Die Untersuchung muss vor Tätigkeitsaufnahme erfolgen und wird mindestens alle 12 Monate wiederholt. Biologische Grenzwerte sind in der TRGS 900 (Technische Regel für Gefahrstoffe) definiert.

Kurz gesagt: Sie müssen vor Arbeitsbeginn untersucht werden und dann mindestens einmal pro Jahr zur Kontrolle.

Zusätzlich wissenswert

  • Arsen akkumuliert im Körper – auch “niedrige” chronische Exposition ist riskant
  • Hautveränderungen durch Arsen (Hyperkeratosen) sind klassische Zeichen einer Überexposition
  • Das Lungenkrebsrisiko ist bei Rauchern und Arsenarbeitern überproportional erhöht
  • Verdächtige Lungenfunde erfordern sofortige Zusatzdiagnostik und Expositionsvermeidung

FAQ - Häufige Fragen

  • Die Untersuchung ist vor Tätigkeitsaufnahme Pflicht. Danach erfolgt eine Nachuntersuchung mindestens jährlich. Bei abnormalen Befunden oder erhöhtem Arsen können häufigere Kontrollen nötig sein.

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