Betriebsmedizinische Leistungen

G 28 Untersuchung: Sauerstoffreduzierte Atmosphäre

Vorsorgeuntersuchung für Arbeit unter Sauerstoffmangel (E SRA)

Das wichtigste vorab

Die G 28 Untersuchung prüft, ob Sie gesundheitlich geeignet sind für Arbeiten unter Sauerstoffmangel. Beschäftigte in Serverräumen, Weinlagern oder Brandschutzanlagen mit spezieller Inertisierung (Inertgas-Anlagen, die Brände löschen) müssen regelmäßig untersucht werden. Die Untersuchung sichert, dass Ihr Körper mit reduziertem Sauerstoff umgehen kann und schützt Sie vor Bewusstlosigkeit und Herzrhythmusstörungen.

Inhaltsverzeichnis

Arbeitsplätze mit Sauerstoffdefizit

Die G 28 Untersuchung (E SRA) ist erforderlich für Beschäftigte, die regelmäßig oder gelegentlich in Umgebungen mit reduziertem Sauerstoffgehalt arbeiten. Typische Einsatzbereiche sind Inertisierungsanlagen bei Brandschutzmaßnahmen, Weinkeller und Lagerbereiche mit kontrollierter Atmosphäre, Serverräume mit Löschanlagen sowie Lagerhäuser mit Gasschutzatmosphären.

Typische Einsatzbereiche:

  • Serverräume mit Inertgasanlagen (Brandschutz)
  • Weinkeller und Lagerbereiche mit modifizierten Atmosphären
  • Inertisierungsanlagen in der Industrie
  • Brandschutzanlangen mit Stickstoff-Systemen
  • Lagerflächen mit kontrolliertem Sauerstoffgehalt

Was wird untersucht?

  • Atemwegsuntersuchung: Spirometrie (Lungenfunktionstest) und Atemkapazität – wie gut Ihre Lunge unter Sauerstoffmangel arbeitet
  • Herz-Kreislauf-Check: EKG (Elektrokardiogramm) und körperliche Untersuchung zur Prüfung der Herz-Stabilität – wichtig weil Sauerstoffmangel das Herz belastet
  • Blutdruckprüfung: Messungen in Ruhe und unter leichter Belastung (z.B. Treppensteigen)
  • Blutuntersuchung: Hämoglobinwert (rote Farbstoff in Blut, der Sauerstoff transportiert) und Blutbild
  • Psychische Belastbarkeit: Kurze Überprüfung der mentalen Stabilität – manche Menschen bekommen Angst in engen, luftarmen Räumen

Dauer: ca. 45 Minuten

Rechtliche Grundlage

Die G 28 ist in der Arbeitsmedizinischen Vorsorge-Verordnung (ArbMedVV) verankert. Sie wird als Pflichtuntersuchung vorgeschrieben, wenn Beschäftigte in Arbeitsumgebungen mit Sauerstoffdefizit (<28 % O₂) tätig sind. Arbeitgeber müssen die Untersuchung vor Aufnahme der Tätigkeit und danach regelmäßig (meist alle 3 Jahre) anordnen.

Zusätzlich wissenswert

  • Beschäftigte mit bekannten Atemwegserkrankungen oder schweren Herz-Kreislauf-Erkrankungen sind häufig nicht geeignet
  • Höhentraining oder vorherige Akklimation kann nicht die Eignung feststellen
  • Bei Untersuchungsergebnissen „nicht geeignet” müssen Arbeitsplätze neu bewertet werden
  • Notfall- und Rettungseinsätze in Bereichen mit Sauerstoffmangel erfordern zusätzliche Schulungen

FAQ - Häufige Fragen

  • Vor Ihrem ersten Tag ist die Untersuchung Pflicht. Danach wird die Nachuntersuchung alle 3 Jahre wiederholt. Wenn Sie Beschwerden bekommen oder Ihr Gesundheitszustand sich ändert, sollten Sie eine frühere Untersuchung machen.

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