Betriebsmedizinische Leistungen

G 17 Untersuchung: Künstliche Optische Strahlung

Vorsorgeuntersuchung für Laser-, UV- und Strahlungsexposition (E KOS)

Das wichtigste vorab

Die G 17 Untersuchung schützt Beschäftigte vor Augenschäden durch künstliche optische Strahlung (Laser, UV-Licht, Infrarot, Schweißlicht). Laser-Arbeiten, UV-Desinfektion, Schweißtätigkeiten und Druckverfahren gehören zu den typischen Expositionsbereichen. Die Untersuchung erkennt frühzeitig Hornhauttrübungen (Hornhaut-Trübung), Linsentrübungen (Grauer Star) und Netzhautschäden.

Inhaltsverzeichnis

Künstliche Strahlung am Arbeitsplatz

Die G 17 Untersuchung (E KOS) prüft ob Sie gesundheitlich für Tätigkeiten mit künstlicher optischer Strahlung geeignet sind. Beschäftigte sind UV-Strahlung (Ultraviolett, wie beim Schweißen), sichtbarem Licht (LED-Geräte, sehr helles Licht) und Infrarotstrahlung (Wärmestrahlung) ausgesetzt. Die regelmäßige Augen-Fachuntersuchung dokumentiert frühere Augenschäden und erkennt neu entstehende Augenerkrankungen sehr früh.

Typische Einsatzbereiche:

  • Laser-Schneiden und Laser-Gravur
  • Schweißarbeiten mit Lichtbogenschweißen
  • UV-Desinfektionsanlagen und Sterilisation
  • Druckerei mit UV-Aushärtung
  • Medizinische und kosmetische Laser-Anwendungen

Was wird untersucht?

  • Befragung: Berufshistorie mit Strahlenexposition und Augenbeschwerden
  • Sehschärfe-Test: Wie gut Sie sehen mit und ohne Brille oder Kontaktlinsen
  • Spaltlampen-Untersuchung: Mit Lupe und speziellem Licht werden Hornhaut, Linse und vorderer Augenbereich untersucht – schmerzfrei
  • Augendruckmessung: Screening auf Grünen Star (Glaukom, Augendruck zu hoch) – schmerzfrei
  • Augenhintergrund-Untersuchung (Funduskopie): Mit Lupe wird die Netzhaut und der hintere Augenbereich überprüft – schmerzfrei
  • Farbsehtüchtigung (optional): Bei bestimmten Tätigkeiten wie Druckerei wird das Farbsehen überprüft

Dauer: ca. 45 Minuten

Rechtliche Grundlage

Die G 17 basiert auf der Arbeitsmedizinischen Vorsorge-Verordnung (ArbMedVV) und der Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung. Sie ist Pflichtuntersuchung bei beruflicher Laser-Exposition oder UV-Strahlung. Die erste Untersuchung erfolgt vor Tätigkeitsaufnahme, Nachuntersuchungen sind üblicherweise alle 2 Jahre erforderlich (bei höherem Risiko auch jährlich).

Kurz gesagt: Sie müssen vor Arbeitsbeginn untersucht werden und dann alle 2 Jahre zur Kontrolle (oder öfter bei höherem Risiko).

Zusätzlich wissenswert

  • Beschäftigte mit bekannter Makula-Degeneration oder schweren Sehstörungen benötigen spezielle Bewertung
  • Augenschutzbrillen mit korrektem UV-Filter sind entscheidend und müssen regelmäßig kontrolliert werden
  • Hornhauttrübungen durch UV-Exposition sind oft reversibel, wenn Expositionsschutz zeitig implementiert wird
  • Laser-Kategorien ab Klasse 3B erfordern spezielle persönliche Schutzausrüstung und augenärztliche Freigabe

FAQ - Häufige Fragen

  • Ja, leichte UV-bedingte Hornhautentzündung heilt normalerweise innerhalb weniger Tage ab, wenn die Exposition sofort gestoppt wird. Bei chronischer Exposition entstehen aber dauerhafte Trübungen.

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