Schutz der Gesundheit bei Schweißarbeiten

G 39 Untersuchung – Arbeitsmedizinische Vorsorge bei Schweißräuchen und Metalltrennen

G 39 (E STM) – Schweißräuche/ Schweißen und Trennen von Metallen

Das wichtigste vorab

Die G 39 Untersuchung ist für Personen, die regelmäßig mit Schweißräuchen in Kontakt kommen, sind potenziell durch verschiedene Gefahrstoffe gefährdet. Nach der Gefährdungsbeurteilung gemäß G 39 müssen entsprechende arbeitsmedizinische Vorsorgemaßnahmen getroffen werden, um die Gesundheit der Beschäftigten zu schützen. Dieser Artikel erläutert die Anforderungen, Risiken und notwendigen Untersuchungen im Zusammenhang mit Schweißarbeiten und Metalltrennen.

Inhaltsverzeichnis

G 39 Untersuchung – Schweißräuche und Metalltrennen

G 39 (E STM) bezieht sich auf Schweißräuche sowie das Schweißen und Trennen von Metallen. Personen, die Schweißrauchen ausgesetzt sind und bei denen die Luftgrenzwerte bestimmter Gefahrstoffe (z. B. Blei, Chrom-VI-Verbindungen, Nickel) überschritten werden könnten (Angebotsuntersuchung) oder bereits überschritten haben (Pflichtuntersuchung), sind nach G 39 verpflichtet, arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen durchzuführen. Je nach Exposition müssen diese Untersuchungen durch zusätzliche Vorsorgemaßnahmen nach G 15 (Chrom) bzw. G 18 (Nickel) ergänzt werden.

Gefährdungsbeurteilung bei Schweißrauchen

In vielen Betrieben fehlen konkrete Messdaten zu den Luftgrenzwerten bei Schweißtätigkeiten. Daher kann die Gefährdung und die Indikation für die arbeitsmedizinische Vorsorge nach G 39 oft nur abgeschätzt werden. Wichtige Kriterien für die Bewertung sind:

  • Dauer der Schweißtätigkeit: Pro Tag oder Woche.
  • Art des Schweißens: Unterschiedliche Verfahren haben unterschiedliche Risiken.
  • Absaugsysteme: Vorhandensein und Modernität der technischen Absaugvorrichtungen für Schweißrauche.

Arbeitsmedizinische Vorsorge nach G 39

Aus Erfahrung kann angenommen werden, dass bei einer regelmäßigen Schweißtätigkeit bis zu einer halben Stunde pro Tag bzw. bis zu zwei Stunden pro Woche keine arbeitsmedizinische Vorsorge nach G 39 erforderlich ist. Darüber hinaus ist der Arbeitgeber verpflichtet, mindestens eine Angebotsuntersuchung anzubieten. Bei überwiegender Schweißtätigkeit ist eine Pflichtuntersuchung zu veranlassen.

G 39 Untersuchung
G 39 Untersuchung: Schweißarbeiten

Gesundheitsrisiken durch Schweißarbeiten

Schweißarbeiten können aus verschiedenen Gründen eine Belastung für die Gesundheit darstellen:

  • Staubbelastung: Durch Schweißrauche.
  • Inhalation von Gasen: Kohlenmonoxid, Ozon oder Metalloxidrauche.
  • UV-Strahlung: Potenziell schädlich für Haut und Augen.
  • Lärm: Dauerhafte Exposition kann zu Hörschäden führen.
  • Zwangshaltungen: Ergonomische Belastungen.
  • Klimatische Belastung: Hitzestau durch Schutzkleidung.
  • Psychische Belastung: Stress durch monotone Arbeit und Isolation.

Diese Belastungen sind abhängig von den eingesetzten Schweißverfahren und den verwendeten Materialien, was die Bewertung komplex macht.

Gefährdungen je nach Schweißverfahren

  • Elektroschweißen mit Elektroden (Lichtbogenschweißen)

    • Gefahrstoffe: Chrom, Nickel und andere Stoffe aus Elektroden.
    • Gesundheitliche Auswirkungen: Schädigung von Bronchien, Lunge und Nase.
  • Aluminiumschweißen

    • Gefahrstoff: Aluminium.
    • Gesundheitliche Auswirkungen: Schädigung der Lunge.
  • Thermische Trennverfahren (z. B. Plasmaschneiden)

    • Gefahrstoffe: Chrom, Nickel, Lärm, Ozon.
    • Gesundheitliche Auswirkungen: Schädigung von Lunge und Ohren.
  • MAG-Schweißen

    • Gefahrstoffe: Chrom, eventuell Nickel, Ozon.
    • Gesundheitliche Auswirkungen: Schädigung von Bronchien und Lunge.
  • MIG & WIG-Schweißen

    • Gefahrstoff: Ozon.
    • Gesundheitliche Auswirkungen: Schädigung der Atemwege.

Untersuchungsumfang der Arbeitsmedizinischen Vorsorge

Die arbeitsmedizinische Vorsorge nach G 39 umfasst folgende Untersuchungen:

  • Anamnese: Im Hinblick auf die Schweißtätigkeit.
  • Körperliche Untersuchung: Fokus auf obere und untere Atemwege.
  • Spirometrie: Lungenfunktionstest.
  • Röntgen-Thorax: Bei Verdacht auf Lungenveränderungen.
  • Urintests: Nach Aluminium, falls relevant.
  • Biomonitoring: Je nach Einwirkung der Gefahrstoffe wie Chrom, Nickel und Aluminium.

Untersuchungsfristen

Die arbeitsmedizinische Vorsorge nach G 39 sollte alle drei Jahre durchgeführt werden, abhängig von der Gefährdungsbeurteilung und der individuellen Exposition.


FAQ - Häufige Fragen

  • Wer muss die G 39 Untersuchung machen?

    Alle Personen, die regelmäßig Schweißrauchen oder Metalltrennverfahren ausgesetzt sind und bei denen eine Gefährdungsbeurteilung dies erforderlich macht.

  • Wie lange dauert die Untersuchung?

    Je nach Umfang etwa 30–60 Minuten.

  • Muss die Untersuchung selbst bezahlt werden?

    Nein, die Kosten trägt der Arbeitgeber.

  • Welche zusätzlichen Untersuchungen können nötig sein?

    Je nach Exposition können Untersuchungen nach G 15 (Chrom) oder G 18 (Nickel) erforderlich sein.

  • Was passiert, wenn man die Untersuchung nicht macht?

    Bei einer Pflichtuntersuchung darf der Mitarbeiter ohne ärztliche Freigabe keine entsprechenden Tätigkeiten ausführen.

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