Arbeitsmedizinische Vorsorge
G 7 Kohlenmonoxid – Herz- und Blutschutz bei CO-Exposition
Pflichtvorsorgeuntersuchung (DGUV – E KMO) für Feuerwehr, Gießerei und Garagenpersonal
Das wichtigste vorab
Kohlenmonoxid ist ein farb- und geruchloses, hochgiftiges Gas. Es bindet 200–300-mal stärker an Hämoglobin (der Stoff in roten Blutkörperchen, der normalerweise Sauerstoff transportiert) als Sauerstoff und führt zur Bildung von Karboxyhämoglobin (COHb, ein giftiges Blut-Sauerstoff-Ersatzprodukt). Die G 7 Untersuchung erkennt chronische CO-Belastungen und Herzschäden frühzeitig. Beschäftigte bei der Feuerwehr, in Gießereien, Garagen und Heizungsbaubetrieben unterliegen dieser Pflichtvorsorge.
Inhaltsverzeichnis
CO-Vergiftung und kardiale Schäden
Chronische CO-Exposition führt zu Hypoxie des Gewebes (Sauerstoffmangel in den Zellen), besonders des Herzens und Gehirns. Karboxyhämoglobin-Werte über 5% bei Nichtrauchern deuten auf berufliche Exposition hin. Die Langzeitfolgen sind Myokardischämie (Unterversorgung des Herzmuskels mit Blut), Arrhythmien (unregelmäßige Herzschläge) und neurologische Defizite. Besonders gefährdet sind Feuerwehrleute bei Brandeinsätzen und Arbeitende in schlecht belüfteten Garagen.
Typische Einsatzbereiche:
- Feuerwehr und Brandbekämpfung
- Heizungs- und Energieversorgung
- Gießereien und Metallverarbeitung
- Autogaragen und Werkstätten
- Tunnelbau und Untergrundarbeit
Untersuchungsablauf der G 7
Die G 7 ist eine kardiopulmonale Spezialuntersuchung:
- Ausführliche Befragung zu CO-Exposition und Symptomatik
- Karboxyhämoglobin-Messung (COHb) im Blut – zentral für die Diagnose
- EKG (Elektrokardiogramm, schmerzfreier Herzstrom-Test) zur Erkennung von Herzveränderungen
- Spirometrie (Lungenfunktionstest, bei dem Sie in ein Messgerät pusten) in Ruhe
- Körperliche Untersuchung mit Fokus auf Herzfrequenz und Blutdruck – völlig schmerzfrei
- Hämoglobin und Hämatokrit-Bestimmung (Blutfarbstoff und Blutzellenanteil)
Untersuchungsdauer: ca. 45–60 Minuten
Rechtliche Grundlage und Häufigkeit
Die G 7 ist eine Pflichtvorsorgeuntersuchung nach ArbMedVV (Arbeitsmedizinische Vorsorge-Verordnung) §6 Abs. 1 für CO-exponierte Beschäftigte. Die Durchführung orientiert sich an DGUV Regel 700. Wiederholungsuntersuchungen erfolgen jährlich oder alle zwei Jahre je nach Expositionsrisiko. Der Betriebsarzt ist zur vertraulichen Beratung verpflichtet.
Kurz gesagt: Sie haben das Recht auf eine kostenlose ärztliche Untersuchung mindestens ein- bis zweimal pro Jahr, je nachdem wie stark Ihre CO-Exposition am Arbeitsplatz ist. Der Arzt muss die Ergebnisse für sich behalten.
Wichtige Hinweise zur Sicherheit
- Raucher haben grundsätzlich erhöhte COHb-Werte (bis 10%), was die Interpretation erschwert
- CO bindet irreversibel an Hämoglobin – das Gas kann nicht „gespült” werden
- Selbst kurzfristige, hohe CO-Expositionen können permanente Hirnschäden verursachen
- Moderne Atemschutzgeräte schützen zuverlässig vor chronischer Belastung
FAQ - Häufige Fragen
-
Bei Nichtrauchern liegt er unter 1–2%, bei Rauchern bis 10% (da Zigarettenrauch auch CO enthält). Werte >5% bei Nichtrauchern deuten auf berufliche CO-Exposition hin und sollten kontrolliert werden.
-
Als Regel jährlich, bei höheren Expositionen alle zwei Jahre. Der Betriebsarzt entscheidet je nach Befund und Ihrem persönlichen Risiko.
-
Ja, wiederholte oder chronische Exposition führt zu irreversiblen neurologischen und kardialen Schäden. Deshalb ist die regelmäßige Vorsorge so wichtig.
-
Moderne Filtergeräte schützen nicht vor CO – nur Isoliergeräte mit Frischluftversorgung sind wirksam. Das ist ein wichtiger Unterschied bei der Sicherheitsausrüstung.
-
Kopfschmerz, Schwindel, Übelkeit, Müdigkeit und Konzentrationsstörungen sind typische Zeichen akuter oder chronischer Exposition. Diese Symptome sollten ernst genommen werden.
Ähnliche Untersuchungen
Lade ähnliche Untersuchungen...
