Betriebsmedizinische Leistungen
G 17 Untersuchung: Künstliche Optische Strahlung
Vorsorgeuntersuchung für Laser-, UV- und Strahlungsexposition (E KOS)
Das wichtigste vorab
Die G 17 Untersuchung schützt Beschäftigte vor Augenschäden durch künstliche optische Strahlung (Laser, UV-Licht, Infrarot, Schweißlicht). Laser-Arbeiten, UV-Desinfektion, Schweißtätigkeiten und Druckverfahren gehören zu den typischen Expositionsbereichen. Die Untersuchung erkennt frühzeitig Hornhauttrübungen (Hornhaut-Trübung), Linsentrübungen (Grauer Star) und Netzhautschäden.
Inhaltsverzeichnis
Künstliche Strahlung am Arbeitsplatz
Die G 17 Untersuchung (E KOS) prüft ob Sie gesundheitlich für Tätigkeiten mit künstlicher optischer Strahlung geeignet sind. Beschäftigte sind UV-Strahlung (Ultraviolett, wie beim Schweißen), sichtbarem Licht (LED-Geräte, sehr helles Licht) und Infrarotstrahlung (Wärmestrahlung) ausgesetzt. Die regelmäßige Augen-Fachuntersuchung dokumentiert frühere Augenschäden und erkennt neu entstehende Augenerkrankungen sehr früh.
Typische Einsatzbereiche:
- Laser-Schneiden und Laser-Gravur
- Schweißarbeiten mit Lichtbogenschweißen
- UV-Desinfektionsanlagen und Sterilisation
- Druckerei mit UV-Aushärtung
- Medizinische und kosmetische Laser-Anwendungen
Was wird untersucht?
- Befragung: Berufshistorie mit Strahlenexposition und Augenbeschwerden
- Sehschärfe-Test: Wie gut Sie sehen mit und ohne Brille oder Kontaktlinsen
- Spaltlampen-Untersuchung: Mit Lupe und speziellem Licht werden Hornhaut, Linse und vorderer Augenbereich untersucht – schmerzfrei
- Augendruckmessung: Screening auf Grünen Star (Glaukom, Augendruck zu hoch) – schmerzfrei
- Augenhintergrund-Untersuchung (Funduskopie): Mit Lupe wird die Netzhaut und der hintere Augenbereich überprüft – schmerzfrei
- Farbsehtüchtigung (optional): Bei bestimmten Tätigkeiten wie Druckerei wird das Farbsehen überprüft
Dauer: ca. 45 Minuten
Rechtliche Grundlage
Die G 17 basiert auf der Arbeitsmedizinischen Vorsorge-Verordnung (ArbMedVV) und der Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung. Sie ist Pflichtuntersuchung bei beruflicher Laser-Exposition oder UV-Strahlung. Die erste Untersuchung erfolgt vor Tätigkeitsaufnahme, Nachuntersuchungen sind üblicherweise alle 2 Jahre erforderlich (bei höherem Risiko auch jährlich).
Kurz gesagt: Sie müssen vor Arbeitsbeginn untersucht werden und dann alle 2 Jahre zur Kontrolle (oder öfter bei höherem Risiko).
Zusätzlich wissenswert
- Beschäftigte mit bekannter Makula-Degeneration oder schweren Sehstörungen benötigen spezielle Bewertung
- Augenschutzbrillen mit korrektem UV-Filter sind entscheidend und müssen regelmäßig kontrolliert werden
- Hornhauttrübungen durch UV-Exposition sind oft reversibel, wenn Expositionsschutz zeitig implementiert wird
- Laser-Kategorien ab Klasse 3B erfordern spezielle persönliche Schutzausrüstung und augenärztliche Freigabe
FAQ - Häufige Fragen
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Ja, leichte UV-bedingte Hornhautentzündung heilt normalerweise innerhalb weniger Tage ab, wenn die Exposition sofort gestoppt wird. Bei chronischer Exposition entstehen aber dauerhafte Trübungen.
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Die Untersuchung ist vor Arbeitsaufnahme Pflicht. Danach erfolgt eine Nachuntersuchung alle 24 Monate (2 Jahre). Bei Beschwerden oder abnormalen Befunden wird eine frühere Untersuchung durchgeführt.
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Ja. Augen- und Hautschutz ist entscheidend. Die Schutzbrille muss die richtigen optischen Filter für die verwendete Strahlung haben und wird regelmäßig überprüft.
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Fortgeschrittene Makula-Degeneration (Netzhaut-Erkrankung), schwere trockene Augen und nicht korrigierbare Sehverschlechterung unter 0,5 können Probleme darstellen.
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Rotes Laserlicht verursacht Netzhautschäden, wenn die Intensität hoch ist. UV-Licht schädigt eher die Hornhaut und Linse. Beide Arten von Licht erfordern Augenschutz.
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