Betriebsmedizinische Leistungen
G 15 Untersuchung: Chrom VI Vorsorge
Vorsorgeuntersuchung für kanzerogenesChrom-VI-Exposition (E CR6)
Das wichtigste vorab
Die G 15 Untersuchung überwacht Beschäftigte mit Chrom-VI-Exposition. Chrom VI (sechswertiges Chrom) ist ein Kategorie-1A-Karzinogen (Stoff, der Krebs verursacht) und verursacht Lungenkrebs und Nasenschleimhaut-Krebs. Galvaniker (Arbeiter in Galvanik-Betrieben), Oberflächenbeschichter und Schweißer von rostfreiem Stahl sind exponiert. Die regelmäßige Kontrolle schützt die Atemwege und Lungen.
Inhaltsverzeichnis
Chrom VI und krebserregende Eigenschaften
Die G 15 Untersuchung (E CR6) ist eine spezialisierte Vorsorgeuntersuchung für Beschäftigte mit beruflicher Chrom-VI-Exposition. Chrom VI ist klassifiziert als Kategorie-1A-Karzinogen (menschliches Krebserzeugnis) mit primärem Zielorgan Lunge. Inhalierbares Chrom VI wird in der Lunge aufgenommen und verursacht chronische Bronchitis (Atemwegserkrankung), Lungenfibrosis (Lungenvernarbung) und Lungenkrebs. Auch eine Kontaktallergie gegen Chrom (Hautausschlag) ist häufig.
Typische Einsatzbereiche:
- Galvanik und Chromelektrolyse
- Oberflächenbeschichtung und -behandlung
- Schweißen von rostfreiem Stahl (Cr-Ni-Stähle)
- Metallbearbeitung und Hartchromierung
- Farbherstellung und Pigmentproduktion
Was wird untersucht?
- Befragung: Berufshistorie, Rauchanamnese (Fragen zum Rauchen), Atemwegsbeschwerden
- Lungenfunktion: Spirometrie (Lungenfunktionstest, Sie pusten in ein Messgerät) zur Früherkennung von Atemwegsveränderungen
- Bruströntgen: Röntgenaufnahmen von vorne und seitlich zur Früherkennung von Lungenveränderungen oder Vernarbung
- Chrom im Blut und Urin gemessen: Biologische Expositionskontrolle (zeigt wie viel Chrom Sie aufgenommen haben)
- Haut-Allergietest (Epicutantest): Kleine Pflaster testen ob Sie allergisch gegen Chrom sind – schmerzfrei
- Atemwegsuntersuchung: Blick in Nase und obere Atemwege mit speziellem Licht – schmerzfrei
Dauer: ca. 60 Minuten (mit Röntgen)
Rechtliche Grundlage
Die G 15 basiert auf der ArbMedVV (Arbeitsmedizinische Vorsorge-Verordnung) und ist eine Pflichtuntersuchung für Beschäftigte mit Chrom-VI-Exposition. Die Untersuchung muss vor Tätigkeitsaufnahme erfolgen und wird mindestens alle 12 Monate wiederholt. Ein biologischer Grenzwert (BGW) ist in der TRGS 900 definiert.
Kurz gesagt: Sie müssen vor Arbeitsbeginn untersucht werden und dann mindestens einmal pro Jahr zur Kontrolle.
Zusätzlich wissenswert
- Chrom VI-Exposition und Rauchen wirken synergistisch – Raucher haben deutlich höheres Lungenkrebsrisiko
- Kontaktallergie gegen Chrom ist sehr häufig und kann zu chronischem Handekzem führen
- Verdächtige Lungenbefunde erfordern sofortige zusätzliche Diagnostik (CT, Spirometrie mit Bronchodilatator)
- Prävention durch Belüftung, Absaugung und persönliche Schutzausrüstung ist essentiell
FAQ - Häufige Fragen
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Die Untersuchung ist vor Tätigkeitsaufnahme Pflicht. Danach erfolgt eine Nachuntersuchung mindestens jährlich. Bei abnormalen Befunden können häufigere Kontrollen (bis zu 3-4 mal pro Jahr) erforderlich sein.
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Nein. Chrom III ist nicht krebserzeugend und wird in der Lederbearbeitung verwendet. Chrom VI ist das krebserregende hexavalente (sechswertige) Chrom – das ist der Unterschied.
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Das Risiko bleibt langfristig erhöht. Chrom VI-bedingte Lungenkrebse können 10-30 Jahre nach Expositionsende noch auftreten – darum sind Nachuntersuchungen lange wichtig.
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Das chronische Ekzem ist schwer zu heilen. Allergie-Management (Allergie-Behandlung), Allergen-Vermeidung (Chrom-Schutz) und Hautschutz sind essentiell.
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Ja, Nasenkrebs ist eine klassische Chrom VI-Berufskrankheit. Auch Septum-Perforationen (Loch in der Nasenscheidewand) durch chronische Inhalation sind bekannt.
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