Betriebsmedizinische Leistungen
G 16 Untersuchung: Arsen-Vorsorge
Vorsorgeuntersuchung für krebserregende Arsenexposition (E ARS)
Das wichtigste vorab
Die G 16 Untersuchung überwacht Beschäftigte mit Arsenexposition. Arsen ist ein Kategorie-1A-Karzinogen (Krebs verursachender Stoff) und verursacht Lungenkrebs und Hautkrebs. Halbleiterfertigung (Chip-Produktion), Glasproduktion und Holzschutzbehandlung sind typische Expositionsbereiche. Die regelmäßige ärztliche Kontrolle erkennt frühe Gesundheitsveränderungen wie Hautveränderungen oder Lungenschäden.
Inhaltsverzeichnis
Arsenexposition in der Industrie
Die G 16 Untersuchung (E ARS) ist eine spezialisierte Vorsorgeuntersuchung für Beschäftigte mit beruflicher Arsenexposition. Arsen ist klassifiziert als Kategorie 1A (menschlich krebserzeugend) und kommt häufig als Verunreinigung (Kontaminant) in vielen industriellen Prozessen vor. Chronische Exposition führt zu Lungenkrebs, Hautkrebs und Nervenschädigungen (Nervenentzündung in Händen und Füßen).
Typische Einsatzbereiche:
- Halbleiterfertigung und Mikroelektronik
- Glas- und Keramikherstellung
- Holzschutzbehandlung (historische Exposition)
- Bergbau und Erzaufbereitung
- Spezialchemikalien-Synthese
Was wird untersucht?
- Lungenfunktion: Spirometrie (Lungenfunktionstest, Sie blasen in Messgerät) zur Prüfung der Lungenleistung
- Bruströntgen: Röntgenaufnahmen von vorne und seitlich zur Früherkennung von Lungenveränderungen
- Dermatologische Untersuchung: Hautveränderungen, Hornhaut-Verdickungen, verdächtige Flecken prüfen – schmerzfrei
- Arsen im Urin: 24-Stunden-Urinsammlung (zeigt wie viel Arsen in Ihrem Körper ist)
- Arsen im Blut gemessen: Aktuelle Expositionsabschätzung
- Neurologische Prüfung: Prüfung auf Nervenschädigungen in Händen und Füßen – schmerzfrei
Dauer: ca. 60 Minuten (mit Röntgen)
Rechtliche Grundlage
Die G 16 basiert auf der ArbMedVV (Arbeitsmedizinische Vorsorge-Verordnung) und ist eine Pflichtuntersuchung für Beschäftigte mit relevanter Arsenexposition. Die Untersuchung muss vor Tätigkeitsaufnahme erfolgen und wird mindestens alle 12 Monate wiederholt. Biologische Grenzwerte sind in der TRGS 900 (Technische Regel für Gefahrstoffe) definiert.
Kurz gesagt: Sie müssen vor Arbeitsbeginn untersucht werden und dann mindestens einmal pro Jahr zur Kontrolle.
Zusätzlich wissenswert
- Arsen akkumuliert im Körper – auch “niedrige” chronische Exposition ist riskant
- Hautveränderungen durch Arsen (Hyperkeratosen) sind klassische Zeichen einer Überexposition
- Das Lungenkrebsrisiko ist bei Rauchern und Arsenarbeitern überproportional erhöht
- Verdächtige Lungenfunde erfordern sofortige Zusatzdiagnostik und Expositionsvermeidung
FAQ - Häufige Fragen
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Die Untersuchung ist vor Tätigkeitsaufnahme Pflicht. Danach erfolgt eine Nachuntersuchung mindestens jährlich. Bei abnormalen Befunden oder erhöhtem Arsen können häufigere Kontrollen nötig sein.
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Arsen wird hauptsächlich über die Nieren ausgeschieden, aber ein Teil akkumuliert (sammelt sich) in Haaren, Nägeln und Knochen. Chronische Exposition führt zu Akkumulation und erhöhtem Krebsrisiko.
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Hornhaut-Verdickungen an Handflächen und Fußsohlen sind klassische Zeichen. Auch Hautkrebs kann auftreten – deshalb ist regelmäßige Hautprüfung wichtig.
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Arsen verursacht hauptsächlich Lungen- und Hautkrebs. Brustkrebs ist nicht offiziell als Arsen-bedingte Berufskrankheit anerkannt.
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Ja, mit regelmäßiger Nachuntersuchung mindestens einmal pro Jahr. Aber Sie und Ihr Arbeitgeber sollten weiterhin Maßnahmen zur Expositionsminderung durchführen.
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