G 41 Untersuchung: Arbeitsmedizinische Vorsorge bei Absturzgefahr

Gesundheitliche Sicherheit für Arbeiten in luftigen Höhen und gefährlichen Tiefen

G 41 Untersuchung: Arbeitsmedizinische Vorsorge bei Absturzgefahr ​

G 41 (E ABS) – Vorsorge Arbeiten mit Absturzgefahr

Die G 41-Untersuchung dient als Eignungsnachweis für Arbeiten mit Absturzgefahr und soll sicherstellen, dass Beschäftigte, die in großen Höhen oder gefährlichen Tiefen arbeiten, gesundheitlich dafür geeignet sind. Arbeitgeber können auf Grundlage der Gefährdungsbeurteilung diese Untersuchung als Vorsorge anbieten oder Beschäftigte auf Wunsch untersuchen lassen. Die Untersuchung hilft, gesundheitliche Risiken auszuschließen, indem sie Herz-Kreislauf-, Stoffwechsel- und neurologische Erkrankungen erkennt. Tätigkeiten wie Gerüstbau, Dach- und Fassadenarbeiten, Höhenrettung oder Baumpflege fallen typischerweise unter die G 41-Vorsorge.

Die G 41-Untersuchung dient zur Vorsorge für Arbeiten mit Absturzgefahr und umfasst Tätigkeiten, die in großer Höhe oder Tiefe ausgeführt werden, wo die ständige Sicherung möglicherweise nicht gewährleistet ist. Arbeitgeber sind angehalten, im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung sicherzustellen, dass Mitarbeiter, die solche Tätigkeiten ausführen, gesundheitlich geeignet sind. Dies ist insbesondere für Tätigkeiten erforderlich, die mit persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz durchgeführt werden.

Die G 41 ist zwar keine gesetzlich verpflichtende Untersuchung, doch das Arbeitsschutzgesetz und die Unfallverhütungsvorschrift legen fest, dass die Arbeitsbedingungen durch eine sorgfältige Gefährdungsbeurteilung zu bewerten sind. Daraus ergibt sich die Pflicht des Unternehmers, eine angemessene arbeitsmedizinische Vorsorge zu bieten. Neben der fachlichen Eignung spielt auch die gesundheitliche Verfassung der Mitarbeiter eine entscheidende Rolle. Die G 41-Untersuchung dient daher als Nachweis der körperlichen Eignung für Arbeiten mit Absturzgefahr und wird im Rahmen der arbeitsmedizinischen Vorsorge empfohlen.

Geeignete Einsatzbereiche für die G 41-Untersuchung:

Die G 41 ist für folgende Tätigkeiten und vergleichbare Arbeitsplätze vorgesehen:

•Arbeiten in luftiger Höhe (z. B. Freilandleitungen, Antennenanlagen, Brücken, Masten, Türme)

•Steuer- und Überwachungstätigkeiten in großen Höhen

•Tiefbauarbeiten in Schächten und Blindschächten

•Gerüstbau sowie Dach- und Fassadenarbeiten

•Montage- und Instandsetzungstätigkeiten

•Fenster- und Fassadenreinigungen

•Höhen- und Tiefenrettung (z. B. Feuerwehr und Rettungseinheiten)

•Baumpflege

Untersuchungsumfang der G 41:

Der Untersuchungsumfang der G 41-Untersuchung stellt sicher, dass gesundheitliche Risiken frühzeitig erkannt und minimiert werden. Die Vorsorge umfasst:

1. Anamnese: Aufnahme der medizinischen Vorgeschichte mit Bezug zur Tätigkeit

2. Körperliche Untersuchung: Überprüfung des Herz-Kreislauf-Systems, des Stoffwechsels und des neurologischen Status

3. Laborwerte: Blutbild, Blutzucker (BZ), Gamma-GT (GGT), Kreatinin und Urinwerte

4. Sehtest: Überprüfung der Sehfähigkeit (Ferne, Stereosehen, Gesichtsfeld, Farb- und Nahsehen)

5. EKG: Kontrolle des Herzrhythmus

6. Belastungstest (Ergometrie): Ab dem 40. Lebensjahr, bei hoher Belastung oder in unklaren Fällen

7. Zusätzliche Untersuchungen bei Bedarf:

•Langzeit-EKG bei auffälligen Herzrhythmusstörungen

•Fachneurologische Untersuchungen, EEG bei spezifischem Verdacht

Untersuchungsintervalle: Die Untersuchung sollte alle 1,5 bis 3 Jahre stattfinden, abhängig vom Alter und nach ärztlichem Ermessen.

Diese arbeitsmedizinische Untersuchung stärkt die Sicherheit am Arbeitsplatz und gibt Arbeitnehmern und Arbeitgebern die Gewissheit, dass die gesundheitliche Eignung für Arbeiten mit Absturzgefahr vorliegt.

Betriebsarzt München

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