Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten
G 25 Untersuchung – Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten
G 25 – Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten als Vorsorge (E FSÜ) oder Eignungsuntersuchung
Das wichtigste vorab
Die G 25 prüft, ob Sie körperlich und geistig für Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten geeignet sind. Sie ist eine Angebotsvorsorge und wird oft als Eignungsuntersuchung durchgeführt – zum Beispiel vor dem Betrieb von Gabelstaplern, Kranfahrzeugen oder der Arbeit im Leitstand (Schaltzentrale). Der Fokus liegt auf Sehvermögen, Hörvermögen und wie gut Ihr Herz-Kreislauf-System Belastung verträgt.
Inhaltsverzeichnis
Warum die G 25 Untersuchung wichtig ist
Wer fährt, steuert oder überwacht bewegliche Maschinen oder Fahrzeuge, muss reaktionsfähig und konzentriert sein – das ist nicht verhandelbar. Sehstörungen, Herzrhythmusstörungen oder unerkannte Hörprobleme können zu Unfällen führen, die Beschäftigte und Kollegen gefährden.
Die G 25 – auch als E FSÜ (Eignung Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten) bezeichnet – macht systematisch deutlich, wer diese Aufgaben sicher erfüllen kann. Arbeitgeber reduzieren damit Unfallrisiken, Beschäftigte erhalten Sicherheit für ihre Arbeit.
Typische Einsatzbereiche:
- Flurförderfahrzeuge, Gabelstapler, Elektrozüge
- Hebezeuge, Krane, Hebebühnen
- Fahrzeugführung, Firmen-PKW, Lastkraftwagen
- Leitstände, Schaltzentralen, Fertigungsüberwachung
- Regalbedienungsgeräte in Lagern und Hochregallagern
Auch wer beruflich häufig Auto fährt – etwa als Außendienst oder Monteur – profitiert von einer aktuellen G 25 Untersuchung.
Was wird bei der G 25 Untersuchung untersucht?
Der Arzt überprüft gezielt die Funktionen, die für Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten entscheidend sind:
- Sehtest: Sehschärfe in der Ferne (können Sie Schilder lesen?), Raumsehen (3D-Vision), Farbsehtüchtigkeit (rot/grün wichtig für Ampeln), Gesichtsfeld und Kontrastwahrnehmung – auch Brillenträger werden geprüft, ob die Brille ausreicht
- Hörtest (Audiometrie): Überprüfung des Hörvermögens mit Kopfhörern – wichtig um Warnsignale zu hören, schmerzfrei und schnell
- Blutdruckmessung: Zeigt, ob Ihr Herz-Kreislauf-System die Belastung beim Fahren verträgt
- Urinuntersuchung: Screening auf Probleme mit Nierenfunktion oder Stoffwechsel, die die Fahrsicherheit beeinflussen
- EKG (optional): Je nach Alter und anderen Befunden wird ein Ruhe-EKG durchgeführt – schmerzlos, eine Minute
- Medizinische Anamnese: Der Arzt fragt nach früheren Erkrankungen, Medikamenten, Unfällen oder Erkrankungen, die beeinflussen könnten, ob Sie sicher fahren können
Die Untersuchung dauert in der Regel 15 bis 30 Minuten. Das Ergebnis ist bis zu 3 Jahre gültig.
Erforderlichkeit und rechtliche Grundlage
Die G 25 ist in der Arbeitsmedizinischen Regel (AMR) 6.2 verankert. Sie wird durchgeführt auf Grundlage:
- Angebotsvorsorge ArbMedVV: Arbeitgeber bieten die Untersuchung an – Teilnahme ist freiwillig
- Eignungsuntersuchung: Bei betrieblichen Regelungen oder spezifischen Gefährdungsbeurteilungen wird die G 25 zur Pflicht
- DGUV Vorschrift 1: Zusätzliche Regelungen für spezielle Branchen und Tätigkeiten
- Ärztliche Schweigepflicht: Der Arbeitgeber erfährt nur, ob die Untersuchung stattgefunden hat oder ob Einschränkungen bestehen. Die detaillierten medizinischen Befunde bleiben vertraulich
Was zusätzlich wissenswert ist
- Wenn Brillen oder Kontaktlinsen getragen werden, müssen die Sehhilfen zur Untersuchung mitgebracht werden
- Eine bestätigte G 25 ersetzt nicht die Fahrerlaubnisprüfung für den öffentlichen Straßenverkehr – die bleibt beim TÜV oder der Behörde
- Wiederholungsuntersuchungen sind sinnvoll, wenn neue Erkrankungen auftreten oder Medikationen sich ändern
- Die G 25 als E FSÜ deckt auch Eignung ab – das ist die standardisierte Variante für kritische Tätigkeiten
FAQ - Häufige Fragen
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Alle, die beruflich fahren, steuern oder überwachen – vom Staplerfahrer bis zum Kranenführer bis zur Person im Leitstand. Manchmal ist sie Pflicht (bei betrieblichen Regelungen), manchmal wird sie nur angeboten. Ihr Arbeitgeber entscheidet basierend auf den Gefährdern Ihres Jobs.
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Beides ist möglich. Grundsätzlich ist G 25 Angebotsvorsorge – Ihr Arbeitgeber bietet sie an, Sie können sie machen oder nicht. Wenn Ihr Betrieb es aber als Eignungsuntersuchung (E FSÜ) vorgeschrieben hat, wird sie zur Pflicht.
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Das Ergebnis gilt bis zu 3 Jahre. Nach Ablauf wird eine Wiederholungsuntersuchung empfohlen, besonders wenn Sie zwischenzeitlich neue Erkrankungen bekommen haben.
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Ja, kein Problem. Brillen und Kontaktlinsen sind erlaubt. Bringen Sie Ihre Sehhilfen zur Untersuchung mit – der Arzt prüft, ob die Sehschärfe mit Brille ausreicht.
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Der Arzt teilt dem Arbeitgeber nur mit: geeignet/nicht geeignet – Ihre Einzelbefunde bleiben geheim. Bei Problemen werden oft Auflagen oder ein neuer Termin empfohlen. In schweren Fällen können Sie vorübergehend nicht fahren/steuern, bis alles geklärt ist.
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