Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten

G 25 Untersuchung – Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten als Vorsorge oder Eignung

G 25 – Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten als Vorsorge (E FSÜ) oder Eignungsuntersuchung (E FSÜ (Eignung))

Das wichtigste vorab

Die G 25 Untersuchung prüft die gesundheitliche Eignung für Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten und hilft, Risiken im Arbeitsalltag zu vermeiden. Sie umfasst unter anderem Seh- und Hörtests sowie eine allgemeine körperliche Untersuchung – individuell angepasst an die jeweilige Tätigkeit.

Inhaltsverzeichnis

Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten – warum eine G 25 Untersuchung sinnvoll ist

Die G 25 Untersuchung ist eine arbeitsmedizinische Eignungsuntersuchung, die sicherstellt, dass Beschäftigte für sicherheitsrelevante Aufgaben wie das Steuern oder Überwachen von Maschinen, Fahrzeugen oder Anlagen gesundheitlich geeignet sind. Ziel ist es, gesundheitliche Risiken frühzeitig zu erkennen und die Sicherheit am Arbeitsplatz zu erhöhen.

Typische Einsatzbereiche:

  • Flurförderfahrzeuge, Gabelstapler

  • Krananlagen, Hebebühnen

  • Baumaschinen, Nutzfahrzeuge

  • Leitstände zur Steuerung und Überwachung von Prozessen

  • Regalbedienungsgeräte in der Lagerlogistik

Arbeitgeber können so Unfälle und Fremdgefährdung reduzieren. Beschäftigte profitieren durch den Hinweis auf mögliche gesundheitliche Einschränkungen und die Beratung zur Risikominimierung.

G 25 Untersuchung

Was wird bei der G 25 Untersuchung untersucht?

Die G 25 Untersuchung deckt verschiedene medizinische Bereiche ab, um die gesundheitliche Eignung für Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten festzustellen. Die Inhalte der arbeitsmedizinischen Untersuchung können je nach Tätigkeitsfeld variieren:

  • Medizinische Anamnese: Erhebung der gesundheitlichen Vorgeschichte, Erfassung möglicher gesundheitlicher Risiken

  • Körperliche Untersuchung: Herz-Kreislauf-System, Blutdruck

  • Sehtest: Sehschärfe (Ferne), räumliches Sehen, Gesichtsfeld, Farbsehen, Kontrastsehen

  • Hörtest: Beurteilung der Hörfähigkeit

  • Urinanalyse: Überprüfung relevanter Stoffwechselparameter

  • Weitere Tests: Belastungstests oder neurologische Checks, je nach Bedarf

Die Untersuchung dauert in der Regel 15 bis 30 Minuten, abhängig von individuellen Faktoren.

Erforderlichkeit und rechtliche Grundlage der G 25 Untersuchung

Die rechtliche Grundlage für die G 25 Untersuchung ist in der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) geregelt. Sie ist eine Angebotsuntersuchung und gehört zur arbeitsmedizinischen Vorsorge. Der Arbeitgeber muss sie anbieten, der Arbeitnehmer kann sie annehmen. Eine gesetzliche Verpflichtung besteht nur, wenn betriebliche Regelungen oder Unfallverhütungsvorschriften dies erfordern.

  • Teilnahme freiwillig: Die Entscheidung über die Teilnahme liegt beim Beschäftigten.

  • Ergebnisse unterliegen der ärztlichen Schweigepflicht: Der Arbeitgeber erhält nur die Eignungseinschätzung („geeignet“ oder „nicht geeignet“).

Was zusätzlich wissenswert ist?

  • Die G 25 Untersuchung dient nicht der allgemeinen Gesundheitsvorsorge, sondern ausschließlich der Prüfung der Tätigkeitseignung für Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten

  • Sie dient nicht der generellen Gesundheitsvorsorge, sondern der Prüfung arbeitsbezogener Anforderungen.

  • Alle Ergebnisse unterliegen der ärztlichen Schweigepflicht – der Arbeitgeber erhält nur die Information über die Eignung oder Nichteignung.

  • Sehhilfen oder Hörgeräte sollten zur Untersuchung mitgebracht werden, um eine realistische Beurteilung zu ermöglichen.

Unterschiede zwischen G 25 und verkehrsmedizinischer Untersuchung nach FeV

Während die G 25 Untersuchung die arbeitsmedizinische Vorsorge abdeckt, dient die FeV-Untersuchung (verkehrsmedizinisch) anderen rechtlichen Vorgaben. Sie umfasst zusätzliche Tests wie EKG, Blutuntersuchung und psychometrische Tests.

Fazit

Die G 25-Untersuchung ist ein wichtiger Bestandteil der betrieblichen Sicherheit und dient der Unfallprävention bei Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten. Sie ist zwar keine gesetzliche Pflicht, wird jedoch häufig von Arbeitgebern zur Absicherung und Risikominimierung eingesetzt.

Die Untersuchung liefert eine objektive Einschätzung der gesundheitlichen Eignung und trägt dazu bei, Risiken für den Beschäftigten selbst sowie für Kollegen und Betriebsmittel zu reduzieren.

FAQ - Häufige Fragen

  • Die G 25-Untersuchung ist bis zu drei Jahre gültig, abhängig von individuellen Gesundheitsfaktoren. Bei stabiler gesundheitlicher Verfassung kann der maximale Untersuchungszeitraum ausgeschöpft werden. In bestimmten Fällen, etwa bei Vorerkrankungen oder erhöhtem Risiko, kann ein kürzerer Nachuntersuchungszeitraum erforderlich sein.

    Beispiel:

    • Bluthochdruck: Falls nicht optimal eingestellt, kann dies zu Schwindel oder Kopfschmerzen führen und die Fahreignung beeinträchtigen.
    • Sehvermögen: Veränderungen im Gesichtsfeld oder Kontrastsehen können das Risiko bei Überwachungstätigkeiten erhöhen.

    Durch gezielte medizinische Maßnahmen – beispielsweise eine Medikamenteneinstellung bei Bluthochdruck – kann die Eignung häufig wiederhergestellt werden. Der Arbeitgeber wird über den medizinischen Hintergrund nicht informiert, sondern erhält nur die Rückmeldung zur Eignung oder Nichteignung.

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