Schutz vor Muskel- und Skelett-Erkrankungen am Arbeitsplatz
G 46 – Früherkennung von Belastungen und Erkrankungen
Skelettsystems G 46 (E MSB) – Belastungen des Muskel- und Skelettsystems inkl. Vibrationen
Das wichtigste vorab
Erkrankungen des Muskel- und Skelettsystems zählen zu den häufigsten Ursachen für Arbeitsunfähigkeit und Frühverrentung. Die arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung nach G 46 wurde eingeführt, um gesundheitliche Risiken wie Rückenschmerzen, Gelenkbeschwerden und Vibrationserkrankungen frühzeitig zu erkennen und gezielte Präventionsmaßnahmen zu ermöglichen.
Inhaltsverzeichnis
Gefährdungen erkennen: Welche Tätigkeiten sind besonders betroffen?
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Heben und Tragen schwerer Lasten
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Arbeiten in Zwangshaltungen
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Repetitive Bewegungsabläufe
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Einsatz von vibrierenden Maschinen
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Tätigkeiten mit hoher Kraftanstrengung

Was wird untersucht? – Inhalte der G 46-Vorsorge
Die arbeitsmedizinische Vorsorge umfasst:
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Anamnese: Erfassung beruflicher Belastungen
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Körperliche Untersuchung: Fokus auf Muskel-, Skelett- und Nervensystem
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Röntgendiagnostik: Bei strukturellem Verdacht
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Laborwerte: Nur bei konkretem Verdacht auf systemische Effekte
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Fachärztliche Konsultationen: Orthopädie und Neurologie bei Bedarf
Gesetzliche Grundlagen und Durchführungspflichten
Die G 46-Vorsorge basiert auf der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV). Der Arbeitgeber ist verpflichtet, bei bestimmten Belastungen eine Angebots- oder Pflichtuntersuchung zu veranlassen. Die Intervalle liegen – abhängig von Belastung und Alter – bei 3 bis 5 Jahren. Grundlage bildet eine vorausgehende Gefährdungsbeurteilung.
Gesundheitsrisiken durch muskuläre und skelettale Belastungen
Typische Beschwerden:
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Rückenschmerzen durch Fehlhaltungen und Heben
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Gelenkverschleiß infolge repetitiver Belastungen
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Verspannungen bei Bildschirmtätigkeit und Bewegungsmangel
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Vibrationssyndrome (HAVS) bei langjähriger Maschinennutzung
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Chronische Erkrankungen mit Risiko für Frühverrentung
Prävention im Betrieb: Maßnahmen zum Schutz
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Ergonomie am Arbeitsplatz
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Bewegungspausen und Aktivprogramme
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Schulungen zur richtigen Haltung
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Einsatz technischer Hilfsmittel
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Vibrationsarme Maschinen und PSA
Wissenswert: Untersuchungsarten im Überblick
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Pflichtuntersuchung: Bei hoher Gefährdung gesetzlich vorgeschrieben
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Angebotsuntersuchung: Arbeitgeber bietet sie bei ermittelter Belastung an
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Wunschuntersuchung: Arbeitnehmer beantragt sie bei subjektiven Beschwerden
Eine ärztliche Beratung zur konkreten Vorgehensweise ist empfehlenswert.
FAQ - Häufige Fragen
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Was ist das Ziel der G 46-Untersuchung?
Früherkennung und Prävention arbeitsbedingter Muskel- und Skeletterkrankungen.
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Wann muss die Untersuchung erfolgen?
Alle 3–5 Jahre, abhängig von Belastung und ärztlicher Einschätzung.
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Wer trägt die Kosten?
Die Kosten übernimmt der Arbeitgeber. Genaue Angaben erfolgen auf Anfrage.
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Was wird bei G 46 gemacht?
Siehe Abschnitt „Was wird untersucht?“
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Ist die Teilnahme verpflichtend?
Nur bei Pflichtuntersuchungen – siehe Abschnitt „Gesetzliche Grundlagen“.
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