Schutz der Gesundheit bei Schweißarbeiten
G 39 Untersuchung – Arbeitsmedizinische Vorsorge bei Schweißräuchen und Metalltrennen
G 39 (E STM) – Schweißräuche/ Schweißen und Trennen von Metallen
Personen, die regelmäßig mit Schweißräuchen in Kontakt kommen, sind potenziell gefährdet durch verschiedene Gefahrstoffe. Nach der Gefährdungsbeurteilung gemäß G 39 müssen entsprechende arbeitsmedizinische Vorsorgemaßnahmen getroffen werden, um die Gesundheit der Beschäftigten zu schützen. Dieser Artikel erläutert die Anforderungen, Risiken und notwendigen Untersuchungen im Zusammenhang mit Schweißarbeiten und Metalltrennen.
Einführung in G 39 – Schweißräuche und Metalltrennen
G 39 (E STM) bezieht sich auf die Schweißräuche sowie das Schweißen und Trennen von Metallen. Personen, die Schweißrauchen ausgesetzt sind, bei denen die Luftgrenzwerte bestimmter Gefahrstoffe (z.B. Blei, Chrom-VI-Verbindungen, Nickel) überschritten werden könnten (Angebotsuntersuchung) oder bereits überschritten haben (Pflichtuntersuchung), sind nach G 39 verpflichtet, arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen durchzuführen. Je nach Exposition müssen diese Untersuchungen durch zusätzliche Vorsorgemaßnahmen nach G 15 (Chrom) bzw. G 18 (Nickel) ergänzt werden.
Gefährdungsbeurteilung bei Schweißrauchen
In vielen Betrieben liegen leider keine Messdaten zu den Luftgrenzwerten bei Schweißtätigkeiten vor. Daher kann die Gefährdung und die Indikation für die arbeitsmedizinische Vorsorge nach G 39 oft nur abgeschätzt werden. Wichtige Kriterien für die Bewertung sind:
•Dauer der Schweißtätigkeit: Pro Tag oder Woche.
•Art des Schweißens: Unterschiedliche Verfahren haben unterschiedliche Risiken.
•Absaugsysteme: Vorhandensein und Modernität der technischen Absaugvorrichtungen für Schweißrauche.
Arbeitsmedizinische Vorsorge nach G 39
Aus Erfahrung kann angenommen werden, dass bei einer regelmäßigen Schweißtätigkeit bis zu einer halben Stunde pro Tag bzw. bis zu 2 Stunden pro Woche keine arbeitsmedizinische Vorsorge nach G 39 erforderlich ist. Darüber hinaus ist der Arbeitgeber verpflichtet, mindestens eine Angebotsuntersuchung anzubieten. Bei überwiegender Schweißtätigkeit ist eine Pflichtuntersuchung zu veranlassen.
Gesundheitsrisiken durch Schweißarbeiten
Schweißarbeiten können aus verschiedenen Gründen eine Belastung für die Gesundheit darstellen:
•Staubbelastung: Durch Schweißrauche.
•Inhalation von Gasen: Kohlenmonoxid, Ozon oder Metalloxidrauchen.
•UV-Strahlung: Potenziell schädlich für Haut und Augen.
•Lärm: Dauerhafte Exposition kann zu Hörschäden führen.
•Zwangshaltungen: Ergonomische Belastungen.
•Klimatische Belastung: Hitzestau durch Schutzkleidung.
•Psychische Belastung: Stress durch monotone Arbeit und Isolation.
Diese Belastungen sind abhängig von den eingesetzten Schweißverfahren und den verwendeten Materialien, was die Bewertung komplex macht.
Gefährdungen je nach Schweißverfahren
Elektroschweißen mit Elektroden (Lichtbogenschweißen)
•Gefahrstoffe: Chrom, Nickel und andere Stoffe aus Elektroden.
•Gesundheitliche Auswirkungen: Schädigung von Bronchien, Lunge und Nase.
Aluminiumschweißen
•Gefahrstoff: Aluminium.
•Gesundheitliche Auswirkungen: Schädigung der Lunge.
Thermische Trennverfahren (z.B. Plasmaschneiden)
•Gefahrstoffe: Chrom, Nickel, Lärm, Ozon.
•Gesundheitliche Auswirkungen: Schädigung von Lunge und Ohren.
MAG-Schweißen
•Gefahrstoffe: Chrom, eventuell Nickel, Ozon.
•Gesundheitliche Auswirkungen: Schädigung von Bronchien und Lunge.
MIG & WIG-Schweißen
•Gefahrstoff: Ozon.
•Gesundheitliche Auswirkungen: Schädigung der Atemwege.
Untersuchungsumfang der Arbeitsmedizinischen Vorsorge
Die arbeitsmedizinische Vorsorge nach G 39 umfasst folgende Untersuchungen:
•Anamnese: Im Hinblick auf die Schweißtätigkeit.
•Körperliche Untersuchung: Fokus auf obere und untere Atemwege.
•Spirometrie: Lungenfunktionstest.
•Röntgen-Thorax: Bei Verdacht auf Lungenveränderungen.
•Urintests: Nach Aluminium, falls relevant.
•Biomonitoring: Je nach Einwirkung der Gefahrstoffe wie Chrom, Nickel und Aluminium.
Untersuchungsfristen
Die arbeitsmedizinische Vorsorge nach G 39 sollte alle 3 Jahre durchgeführt werden, abhängig von der Gefährdungsbeurteilung und der individuellen Exposition.
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