G 35 (E AIA) – Arbeitsaufenthalt im Ausland

Arbeitsaufenthalte im Ausland können besondere Gesundheitsrisiken mit sich bringen. Neben tropentypischen Infektionen wie Malaria und Denguefieber sorgen oft auch die schlechteren hygienischen Bedingungen, extreme Klimaverhältnisse und ein erhöhtes Unfallrisiko für gesundheitliche Beeinträchtigungen.

Der Gesetzgeber schreibt deshalb bei Tätigkeiten in den Tropen und Subtropen sowie sonstigen Auslandsaufenthalten mit besonderen klimatischen Belastungen und Infektionsgefährdungen arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen vor (Pflichtuntersuchung). Der Umfang und die Häufigkeit der Untersuchung ist durch die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) und den berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G 35 bzw. der Empfehlung AIA (E AIA) geregelt.

In erweiterem Sinn ist die arbeitsmedizinische Vorsorge nach G 35 jedoch auch für sonstige berufliche Tätigkeiten im Ausland sinnvoll und sollte daher generell den betreffenden Mitarbeitern angeboten werden (Angebotsuntersuchung).

Untersuchungsumfang:

  • Anamnese im Hinblick auf die Tätigkeit
  • Untersuchung im Hinblick auf die Tätigkeit
  • ausführliche reisemedizinische Beratung mit Impfberatung
  • Laborwerte (mindestens BSG und/oder CRP, kl. BB, SGPT, GGT, LDL-Cholesterin, Gesamt-Cholesterin, BZ, Kreatinin, Urin)
  • Stuhluntersuchung auf Amöben, Lamblien, Wurmeier (Protozoen) – nur bei Nachuntersuchung!
  • ggf. Ruhe-EKG
  • ggf. weitere spezielle Untersuchungen, z.B. Antikörpertiter, Spezial-Labor, Sonographie, Endoskopie etc.
  • Anm.: Bei kürzeren Auslandsaufenthalten, v.a. auch in klimatisch gemäßigten Zonen und ordentlichen hygienischen Verhältnissen genügt meist auch eine alleinige medizinische Beratung.

Impfungen: 

  • Die erforderlichen bzw. empfohlenen Impfungen können i.A. sofort durchgeführt werden. 

Untersuchungsfristen: 

  • Die Fristen bei der G 35-Untersuchung sind von der Dauer und der Art des Auslandsaufenthalts abhängig.
  • Bei Auslandstätigkeiten von mehr als drei Monaten pro Jahr oder bei kürzeren Aufenthalten unter besonderen Bedingungen, wie z.B. schlechte medizinische Versorgung vor Ort oder häufiger Wechsel des Einsatzortes: Ärztliche Beratung und Untersuchung vor (Erstuntersuchung) und nach Auslandsaufenthalt (Nachuntersuchung), spätestens 8 Wochen nach Rückkehr
  • Bei kürzerer Aufenthaltsdauer ist eine einmalige vorherige medizinische Beratung vorgeschrieben. Bei besonderen Bedingungen oder Gefährdungen, z.B. schlechter medizinischer Versorgung vor Ort, ständig wechselndem Einsatzgebiet oder hoher Infektionsgefahr sollte diese Beratung unbedingt durch eine ärztliche Untersuchung ergänzt werden (s.o.). 
  • Die Untersuchungen sind bei häufiger bzw. permanenter Auslandsarbeit in regelmäßigen Abständen alle zwei bis drei Jahre zu veranlassen. Bei Beschwerden oder Wechsel des Einsatzortes auch früher.

Wir besitzen alle notwendigen Zulassungen inkl. Gelbfieberimpfstelle im Bereich der Reise- und Tropenmedizin. Die notwendigen Untersuchungen und die erforderlichen bzw. empfohlenen Impfungen können ohne Zeitverzug gleich vor Ort verabreicht werden.

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