Bei beruflichen Tätigkeiten, welche in besonderem Maße zu einer Irritation oder Schädigung der Haut führen können, muss der Arbeitgeber die Vorsorgeuntersuchung nach G 24 Haut anbieten
Solche Tätigkeiten (bei mehr als 2 Stunden täglich als Angebotsuntersuchung, bei mehr als 4 Stunden täglich als Pflichtuntersuchung) können sein:
- Feuchtarbeiten, z.B. im Reinigungsbereich, insbesondere wenn keine flüssigkeitsdichten Handschuhe getragen werden (können) sowie bei zusätzlicher mechanischer und/oder chemischer Einwirkung
- Hautkontakt mit chemischen Substanzen mit irritativer bzw. allergener Potenz, z.B. Metallionen (Chrom, Nickel, Kobalt etc.), alkalische Flüssigkeiten (Kühlschmiermittel, Reinigungslösungen etc.), Detergentien (waschaktive Substanzen), Desinfektionsmittel (Formaldehyd, Flutaraldehyd, Benzalkoniumchlorid etc.), Biozide (Chlormethylisothiazolon, Formaldehyabspalter), Lösemittel (aliphatische und aromatische Kohlenwasserstoffe, hochsiedende Mineralölfraktionen, Nitroverbindungen, Terpentinöle und Terpentinersatz-Präparate), Kunststoffmono- und -oligomere und Kunstsoffhärter (Epoxid- und Acrylatharze, Aminhärter), Friseurchemikalien (z.B. Glycerylmonothioglykonat, p-Phenyldiamin), Lötsubstanzen (Kolophonium), Gummihilfsstoffe (z.B. Thiurame, Carbamate), parasubstituierte aromatische Amine (p-Phenylendiamin, Gummichemikalien, Farbstoffe, Farbentwickler)
- Aggressive Hautreinigung bei starker und hartnäckiger Verschmutzung
- Häufiges und intensives Desinfizieren der Hände (ca. 20x täglich)
- Häufiges und mehrstündiges Tragen von feuchtigkeitsdichten Handschuhen (Aufweichen der Haut durch Okklusion)
- Kontakt mit Naturlatex (sog. Latexallergie, insbesondere beim Tragen von gepuderten Latexhandschuhen), Mehlen, Pflanzenbestandteilen, ölhaltigen Hölzern, Tierhaaren und -schuppen (tierische Proteine)
- Einwirkung von physikalischen Faktoren, z.B. Mineralfasern, Schnitthaare (Friseur), UV-Strahlung, thermische Reize (Hitze und Kälte), Mikrotraumen durch Metall- und Glasteilchen
- Einwirkung von hautpathogenen Keimen (z.B. Pilze, Bakterien) infolge eines günstigen Milieus (Feuchtigkeit und Wärme)
Dafür typische berufliche Tätigkeiten sind z.B. Gebäudereinigung, Küchenarbeit (v.a. Spülküche), Pflegeberufe, medizinische Tätigkeiten, Friseur, Maler- und Lackierer, Maurer und Fliesenleger, Straßenbau etc..
Durchführung der Untersuchung:
- Anamnese
- Inspektion betreffender Hautareale (v.a. Hände und Unterarme)
- ggf. Allergietestung (nur beim Hautarzt, meist zu Lasten der Berufsgenossenschaft!)
- Beratung zu Hautschutz, -reinigung und -pflege
Die Erfahrung hat gezeigt, dass nur für wenige Berufe eine regelmäßige Vorsorgeuntersuchung (präventiv) nach G 24 Haut erforderlich ist (z.B. Friseur). In den meisten Fällen stellen sich betroffene Mitarbeiter beim Auftreten von entsprechenden Beschwerden direkt beim Betriebsarzt oder beim Hautarzt vor und lösen damit eine meist regelmäßige(!) Vorsorgeuntersuchung nach G 24 Haut aus.
Untersuchungsfristen: 3 Jahre
In bestimmten Fällen muss seitens des untersuchenden Arztes (Betriebsarzt, Hautarzt oder auch Hausarzt) eine Berufskrankheiten-Anzeige veranlasst werden.
Desweiteren berät der Betriebsarzt den Arbeitgeber bezüglich der im Betrieb zum Einsatz kommenden Arbeitsmittel und zur Erstellung eines sog. Hautschutzplanes.