Hautgesundheit am Arbeitsplatz durch wirksame Vorsorge
G 24 Untersuchung: Arbeitsmedizinische Vorsorge zum Hautschutz
E GHA - Gefährdung der Haut
Die G 24-Untersuchung unterstützt die Vorsorge für Hautgesundheit am Arbeitsplatz, besonders bei Tätigkeiten, die Hautirritationen oder -schäden hervorrufen können. In Berufen mit regelmäßigem Hautkontakt zu chemischen Substanzen, Feuchtarbeiten oder intensivem Gebrauch von Desinfektionsmitteln sollten regelmäßige Untersuchungen angeboten oder, je nach Expositionszeit, veranlasst werden. Die Untersuchung umfasst eine Anamnese, Inspektion der Haut und gegebenenfalls Allergietests sowie Beratung zu Hautschutzmaßnahmen.
Die G 24-Untersuchung ist eine arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung, die der Hautgesundheit am Arbeitsplatz dient. Bei Tätigkeiten, die Hautirritationen oder -schäden verursachen können, ist der Arbeitgeber verpflichtet, eine solche Untersuchung anzubieten oder durchzuführen. Sie wird empfohlen, wenn die berufliche Tätigkeit täglich mehr als zwei Stunden potenziell hautschädigende Einflüsse mit sich bringt (Angebotsuntersuchung) und ist ab vier Stunden täglicher Exposition verpflichtend.
Typische Tätigkeiten, die Hautirritationen verursachen können:
•Feuchtarbeiten: Beispielsweise im Reinigungsbereich, besonders ohne flüssigkeitsdichte Handschuhe und bei zusätzlicher mechanischer oder chemischer Belastung.
•Hautkontakt mit chemischen Substanzen: Hierzu gehören Kontakt mit irritativen oder allergieauslösenden Stoffen wie Metallionen, alkalischen Flüssigkeiten, Desinfektionsmitteln, Lösungsmitteln und Friseurchemikalien.
•Aggressive Hautreinigung: Erforderlich bei intensiver Verschmutzung.
•Häufiges Desinfizieren der Hände: Etwa 20-mal täglich oder häufiger.
•Feuchtigkeitsdichte Handschuhe: Langes Tragen kann die Haut aufweichen.
•Kontakt mit Latex, Pflanzenbestandteilen, Tierhaaren: Besonders relevant bei Berufen, die mit Naturlatex, Mehlen, ölhaltigen Hölzern oder tierischen Proteinen arbeiten.
•Physikalische Einwirkungen: Etwa durch Mineralfasern, UV-Strahlung, extreme Temperaturen und Mikrotraumen durch scharfe Teilchen.
•Hautpathogene Keime: Arbeiten in feuchten und warmen Umgebungen begünstigen Infektionen durch Hautpilze oder Bakterien.
Diese Einflüsse betreffen häufig Berufe wie Gebäudereinigung, Pflege, medizinische Tätigkeiten, Friseure, Maler, Bauarbeiten oder Straßenbau.
Durchführung der G 24-Untersuchung:
1. Anamnese: Aufnahme der medizinischen Vorgeschichte in Bezug auf hautschädigende Arbeitsbedingungen.
2. Hautinspektion: Untersuchung der betroffenen Hautareale, insbesondere Hände und Unterarme.
3. Allergietest (bei Bedarf): Durchführung durch einen Hautarzt, häufig durch die Berufsgenossenschaft finanziert.
4. Beratung: Hinweise zum Hautschutz, zur Hautreinigung und -pflege, um Hautirritationen vorzubeugen.
Erfahrungen und regelmäßige Vorsorge:
Für Berufe mit hohem Hautrisiko, wie z. B. Friseure, ist die regelmäßige Vorsorge nach G 24 besonders wichtig. Oftmals wird die Untersuchung jedoch erst nach Hautproblemen eingeleitet, die Mitarbeiter direkt beim Betriebsarzt oder Hautarzt angeben.
Untersuchungsfristen:
In der Regel sollte die G 24-Untersuchung alle drei Jahre durchgeführt werden. Sollte der Arzt Hinweise auf eine berufsbedingte Hauterkrankung feststellen, kann eine Berufskrankheiten-Anzeige erforderlich sein.
Zusätzlich berät der Betriebsarzt den Arbeitgeber hinsichtlich der eingesetzten Arbeitsmittel und hilft bei der Erstellung eines Hautschutzplanes, um präventiv die Hautgesundheit der Beschäftigten zu fördern.
Kontaktieren Sie uns
Wir stehen für Ihre Anfragen bereit.
Wir sind für Sie da. Kontaktieren Sie uns jederzeit mit Ihren Anliegen.
Buchen Sie Ihren Termin
Ihr Termin ist nur einen Klick entfernt
Nutzen Sie Doctolib, um Ihren Termin unkompliziert zu buchen.