E KLT – Vorsorgeuntersuchung bei Kältearbeiten
G 21 Kältearbeiten
Gesundheitsschutz für Beschäftigte in kalter Umgebung
Das wichtigste vorab
Die Vorsorgeuntersuchung „Kälte“ (G 21 Kältearbeiten, neu E KLT) richtet sich an Personen, die an Kältearbeitsplätzen tätig sind. Sie beugt gesundheitlichen Risiken wie Unterkühlung oder Erfrierungen vor und ist bei Temperaturen unter –25 °C verpflichtend. Die Untersuchung erfolgt durch erfahrene Betriebsärztinnen und Betriebsärzte und umfasst Anamnese, körperliche Untersuchung, Labor und ggf. EKG oder Lungenfunktion.
Inhaltsverzeichnis
Gesundheitsschutz für Beschäftigte in kalter Umgebung
Die arbeitsmedizinische Untersuchung E KLT (früher G21 oder G 21 Kältearbeiten) richtet sich an alle Beschäftigten, die regelmäßig starker Kälte ausgesetzt sind. Das betrifft vor allem Tätigkeiten in der Lebensmittelindustrie, in der Bauwirtschaft sowie in der Land- und Forstwirtschaft.
Kälte kann zu Unterkühlungen, Erfrierungen, verringerter Beweglichkeit oder Herz-Kreislauf-Belastungen führen. Daher ist es Aufgabe des Arbeitgebers, geeignete Schutzmaßnahmen umzusetzen und die entsprechende arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung anzubieten bzw. bei Bedarf zu veranlassen.
Was wird bei der Untersuchung E KLT (G 21) untersucht?
Die Untersuchung wird von einer Betriebsärztin oder einem Betriebsarzt mit spezieller Zusatzqualifikation durchgeführt. Sie dauert in der Regel 30 – 60 Minuten und umfasst:
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Anamnese (Befragung zu Tätigkeit und gesundheitlicher Vorgeschichte)
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Körperliche Untersuchung, insbesondere:
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obere und untere Luftwege, Herz-Kreislauf-System, Stoffwechsel, Hautstatus
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Laboruntersuchung: Blutbild, Blutzucker, Leber- und Nierenwerte, Urin
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Lungenfunktionstest
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EKG und ggf. Ergometrie (ab dem 40. Lebensjahr oder bei erhöhter Belastung)
Vor der Blutentnahme darf ein kleines Frühstück eingenommen werden – ein nüchternes Erscheinen ist nicht erforderlich.
Erforderlichkeit und rechtliche Grundlage
Die Untersuchung E KLT / G 21 gehört zur arbeitsmedizinischen Vorsorge nach der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV).
Sie ist:
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eine Angebotsuntersuchung, wenn Beschäftigte regelmäßig in kalter Umgebung arbeiten,
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eine Pflichtuntersuchung, wenn Tätigkeiten unter –25 °C ausgeübt werden.
Arbeitgeber sind verpflichtet, die arbeitsmedizinische Betreuung sicherzustellen und die Untersuchungsintervalle einzuhalten:
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Erstuntersuchung vor Aufnahme der Tätigkeit
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Nachuntersuchung nach 3 – 12 Monaten, danach in der Regel jährlich bei Tätigkeiten unter –25 °C
Zusätzlich wissenswert
Temperaturen unter –25 °C stellen eine erhebliche Gesundheitsgefahr dar. Die mittlere Hauttemperatur sollte nicht unter +30 °C sinken.
Deshalb müssen Arbeitgeber:
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geeignete Kälteschutzkleidung und Schutzausrüstung bereitstellen,
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Aufwärmzeiten ermöglichen (mindestens 15 Minuten nach maximal 2 Stunden Kälteexposition),
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die berufsgenossenschaftlichen Vorgaben zu Aufenthaltszeiten und Pausen einhalten.
Die betriebsärztliche Beratung hilft, individuelle Risiken zu erkennen und geeignete Schutzmaßnahmen umzusetzen.
FAQ - Häufige Fragen
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Wenn Beschäftigte bei Temperaturen unter –25 °C arbeiten, ist sie verpflichtend.
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Je nach Temperaturbereich nach 3 – 12 Monaten, in der Regel jährlich bei extremer Kälte.
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Nein, ein leichtes Frühstück ist erlaubt.
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Vor allem Lebensmittelindustrie, Bau, Land- und Forstwirtschaft sowie alle Tätigkeiten mit ständiger Kälteeinwirkung.
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Je nach Vereinbarung direkt im Betrieb oder in unserer Praxis in der Münchner Innenstadt.
G 21 Kältearbeiten
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