E KLT – Vorsorgeuntersuchung bei Kältearbeiten

G 21 Kältearbeiten

Gesundheitsschutz für Beschäftigte in kalter Umgebung

Das wichtigste vorab

Die Vorsorgeuntersuchung „Kälte“ (G 21 Kältearbeiten, neu E KLT) richtet sich an Personen, die an Kältearbeitsplätzen tätig sind. Sie beugt gesundheitlichen Risiken wie Unterkühlung oder Erfrierungen vor und ist bei Temperaturen unter –25 °C verpflichtend. Die Untersuchung erfolgt durch erfahrene Betriebsärztinnen und Betriebsärzte und umfasst Anamnese, körperliche Untersuchung, Labor und ggf. EKG oder Lungenfunktion.

Inhaltsverzeichnis

Gesundheitsschutz für Beschäftigte in kalter Umgebung

Die arbeitsmedizinische Untersuchung E KLT (früher G21 oder G 21 Kältearbeiten) richtet sich an alle Beschäftigten, die regelmäßig starker Kälte ausgesetzt sind. Das betrifft vor allem Tätigkeiten in der Lebensmittelindustrie, in der Bauwirtschaft sowie in der Land- und Forstwirtschaft.

Kälte kann zu Unterkühlungen, Erfrierungen, verringerter Beweglichkeit oder Herz-Kreislauf-Belastungen führen. Daher ist es Aufgabe des Arbeitgebers, geeignete Schutzmaßnahmen umzusetzen und die entsprechende arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung anzubieten bzw. bei Bedarf zu veranlassen.

Arbeiter in Schutzkleidung steht vor einer gefrorenen Kältekammer mit Eiszapfen – Symbolbild für arbeitsmedizinische Untersuchung E KLT (ehemals G 21) bei Kältearbeiten.
Fotorealistisches Symbolbild für die arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung E KLT (ehemals G 21). Ein Beschäftigter blickt in eine frostige Kältekammer mit Eiszapfen – stellvertretend für Tätigkeiten in Kühlräumen oder kalten Arbeitsbereichen, bei denen eine Untersuchung durch den Betriebsarzt erforderlich ist.

Was wird bei der Untersuchung E KLT (G 21) untersucht?

Die Untersuchung wird von einer Betriebsärztin oder einem Betriebsarzt mit spezieller Zusatzqualifikation durchgeführt. Sie dauert in der Regel 30 – 60 Minuten und umfasst:

  • Anamnese (Befragung zu Tätigkeit und gesundheitlicher Vorgeschichte)

  • Körperliche Untersuchung, insbesondere:

    • obere und untere Luftwege, Herz-Kreislauf-System, Stoffwechsel, Hautstatus

  • Laboruntersuchung: Blutbild, Blutzucker, Leber- und Nierenwerte, Urin

  • Lungenfunktionstest

  • EKG und ggf. Ergometrie (ab dem 40. Lebensjahr oder bei erhöhter Belastung)

Vor der Blutentnahme darf ein kleines Frühstück eingenommen werden – ein nüchternes Erscheinen ist nicht erforderlich.

Erforderlichkeit und rechtliche Grundlage

Die Untersuchung E KLT / G 21 gehört zur arbeitsmedizinischen Vorsorge nach der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV).

Sie ist:

  • eine Angebotsuntersuchung, wenn Beschäftigte regelmäßig in kalter Umgebung arbeiten,

  • eine Pflichtuntersuchung, wenn Tätigkeiten unter –25 °C ausgeübt werden.

Arbeitgeber sind verpflichtet, die arbeitsmedizinische Betreuung sicherzustellen und die Untersuchungsintervalle einzuhalten:

  • Erstuntersuchung vor Aufnahme der Tätigkeit

  • Nachuntersuchung nach 3 – 12 Monaten, danach in der Regel jährlich bei Tätigkeiten unter –25 °C

Zusätzlich wissenswert

Temperaturen unter –25 °C stellen eine erhebliche Gesundheitsgefahr dar. Die mittlere Hauttemperatur sollte nicht unter +30 °C sinken.

Deshalb müssen Arbeitgeber:

  • geeignete Kälteschutzkleidung und Schutzausrüstung bereitstellen,

  • Aufwärmzeiten ermöglichen (mindestens 15 Minuten nach maximal 2 Stunden Kälteexposition),

  • die berufsgenossenschaftlichen Vorgaben zu Aufenthaltszeiten und Pausen einhalten.

Die betriebsärztliche Beratung hilft, individuelle Risiken zu erkennen und geeignete Schutzmaßnahmen umzusetzen.

FAQ - Häufige Fragen

  • Wenn Beschäftigte bei Temperaturen unter –25 °C arbeiten, ist sie verpflichtend.

G 21 Kältearbeiten

Betriebsarzt München

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