Maßnahmen zur Lärmminderung: Um die Risiken zu minimieren, müssen Arbeitgeber zunächst technische Maßnahmen ergreifen, um die Lärmbelastung zu senken. Beispiele hierfür sind die Kapselung von Maschinen oder der Einsatz lärmarmer Werkzeuge. Sollte der Lärm nicht ausreichend reduziert werden können, ist der Arbeitgeber verpflichtet, geeigneten Gehörschutz zur Verfügung zu stellen, den die Beschäftigten bei Tätigkeiten im Lärmbereich tragen müssen. Darüber hinaus sind lärmintensive Bereiche zu kennzeichnen.
Gehörvorsorgeuntersuchung nach G 20: Beschäftigte, die in Lärmbereichen arbeiten, müssen vor Aufnahme der Tätigkeit und in der Regel alle drei Jahre eine Gehörvorsorgeuntersuchung nach G 20 durchlaufen. Dabei prüft der Arzt das Gehör auf Anzeichen von Schäden, insbesondere im Frequenzbereich von 4 bis 6 kHz, der für das Sprachverstehen wichtig ist. Ein deutlicher Hörverlust in diesem Bereich, die sogenannte 5 kHz-Senke, ist ein Hinweis auf lärmbedingte Gehörschäden.
Erweiterte Untersuchungen bei Hörverlust: Falls ein erheblicher Hörverlust festgestellt wird, kann eine erweiterte Untersuchung notwendig sein, wie die G 20 Lärm II-Untersuchung mit zusätzlichen Hörtests (z. B. in Knochenleitung) oder in besonders schweren Fällen eine weiterführende Untersuchung bei einem HNO-Arzt (G 20 Lärm III). Bei wiederholten, besonders schlechten Testergebnissen kann eine Berufskrankheiten-Anzeige bei der zuständigen Berufsgenossenschaft notwendig werden.
Durchführung der Gehörvorsorgeuntersuchung:
Die G 20-Untersuchung umfasst folgende Schritte:
1. Gehörschutzanalyse: Überprüfung und Beurteilung des verwendeten Gehörschutzes
2. Hörtest: Durchführung eines Hörtests in mindestens vier Frequenzbereichen
3. Zusätzliche Untersuchungen bei Bedarf: Inspektion von Trommelfell und Gehörgang, um eventuelle Schäden oder Entzündungen festzustellen
4. Beratung: Information und Beratung der Beschäftigten über den Schutz des Gehörs und den richtigen Umgang mit Gehörschutz
Diese Untersuchungen können von speziell geschultem arbeitsmedizinischem Personal durchgeführt werden.
Untersuchungsintervalle: Die G 20-Untersuchung erfolgt vor Aufnahme der Tätigkeit und wird anschließend in der Regel alle drei Jahre wiederholt. Bei auffälligen Testergebnissen wird eine weiterführende Untersuchung empfohlen, um die Ursachen der Hörminderung zu ermitteln und entsprechende Schutzmaßnahmen zu verstärken.
Die G 20-Untersuchung ist ein wichtiger Baustein des Arbeitsschutzes und trägt dazu bei, die Gesundheit der Beschäftigten in lärmbelasteten Berufen langfristig zu schützen.