Die arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung G 1.3 ist zu veranlassen bei Tätigkeiten oder einer Exposition mit künstlichem mineralischem Faserstaub der Kat. 1 oder 2, z.B. Aluminiumsilikatwolle. Abhängig von der Menge und Dauer der Exposition handelt sich um eine Pflichtuntersuchung oder um eine Angebotsuntersuchung.
Untersuchungsumfang:
- Anamnese im Hinblick auf die Tätigkeit
- Untersuchung im Hinblick auf die Tätigkeit (v.a. Bronchien und Lunge)
- Spirometrie
- Ggf. Röntgenaufnahme der Lunge (Röntgen Thorax) -bitte ggf. vorhandene Voraufnahmen mitbringen
Nachuntersuchung: alle 3 Jahre
G 1.4 (E STB) – Staubbelastung (allgemein)
Die arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung G 1.4 ist bei Tätigkeiten oder einer Exposition mit Stäuben allgemeiner Herkunft anzubieten.
Untersuchungsumfang:
- Anamnese im Hinblick auf die Tätigkeit
- Untersuchung im Hinblick auf die Tätigkeit (v.a. Bronchien und Lunge)
- Spirometrie
- ggf. Röntgenaufnahme der Lunge (Röntgen Thorax)
Nachuntersuchung: alle 3 Jahre