Die arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung G 1.2 ist zu veranlassen bei Tätigkeiten oder einer Exposition mit asbesthaltigem Staub. Es handelt sich aufgrund der bekannt erheblichen gesundheitlichen Gefährdung durch Asbestfasern um eine Pflichtuntersuchung. Aufgrund der bekannt langen Latenzzeit bis zum möglichen Auftreten gesundheitlicher Probleme werden unabhängig von Zeitpunkt, Dauer und Menge der (möglichen) Exposition seitens der zuständigen Unfallversicherungsträger lebenslang (!) nachgehende Untersuchungen nach G 1.2 angeboten.
Typische Tätigkeiten:
- Abbruch- und Entsorgungsarbeiten
- frühere Tätigkeiten mit asbesthaltigen Stoffen in den Bereichen Brandschutz, Isolieren und Dämmen, Dachdeckerarbeiten, Innenausbau, Automechanik (Brems- und Kupplungsscheiben), Herstellen und/oder Bearbeiten von Dichtungen
Untersuchungsumfang:
- Anamnese im Hinblick auf die Tätigkeit
- Untersuchung im Hinblick auf die Tätigkeit (v.a. Bronchien und Lunge)
- Spirometrie
- Ggf. Röntgenaufnahme der Lunge (Röntgen-Thorax)- bitte ggf. vorhandene Voraufnahmen mitbringen
Nachuntersuchung: alle 3 Jahre