Die arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung G 1.1 ist zu veranlassen bei Tätigkeiten oder einer Exposition mit silikogenem (quarzhaltigem) Staub. Bei Arbeitsverfahren bzw. –bereichen mit höherer Exposition ist die G 1.1 in der Regel als Pflichtuntersuchung durchzuführen, bei nur geringer Exposition anzubieten.
Typische Tätigkeiten:
- Arbeiten im Bergbau
- Steinbrucharbeiten
- Steinmetzarbeiten
- Abbruch- und Entsorgungsarbeiten
Untersuchungsumfang:
- Anamnese im Hinblick auf die Tätigkeit
- Untersuchung im Hinblick auf die Tätigkeit (v.a. Bronchien und Lunge)
- Spirometrie
- Ggf. Röntgenaufnahme der Lunge (Röntgen Thorax)
Nachuntersuchung: alle 3 Jahre