Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung G2 – Blei und seine Verbindungen erkennen und vermeide
G2 Untersuchung Blei – arbeitsmedizinische Vorsorge bei Bleiexposition
G 2 (E ABP) – Blei und anorganische Bleiverbindungen
Das wichtigste vorab
Die G2 Untersuchung Blei ist eine arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung für Beschäftigte mit Kontakt zu Blei oder seinen Verbindungen. Sie dient der Früherkennung gesundheitlicher Risiken, insbesondere bei Tätigkeiten, bei denen der Arbeitsplatzgrenzwert für Blei überschritten wird. Der Untersuchungsumfang umfasst Anamnese, körperliche Untersuchung und Biomonitoring.
Inhaltsverzeichnis
Bleiexposition am Arbeitsplatz – warum die G2 Untersuchung Blei wichtig ist
Bei vielen industriellen Prozessen wie dem Recycling von Bleibatterien, dem Löten oder der Verarbeitung bleihaltiger Materialien kann es zu einer Bleiexposition kommen. Blei wird dabei vor allem über die Atemwege in Staub- oder Rauchform aufgenommen, seltener über den Magen-Darm-Trakt.
Die arbeitsmedizinische Untersuchung G2 Blei schützt Beschäftigte vor den gesundheitlichen Folgen einer chronischen Bleibelastung, die das Nervensystem, die Blutbildung und weitere Organe beeinträchtigen kann. Überschreitungen des Arbeitsplatzgrenzwertes (aktuell 0,1 mg/m³ laut TRGS 505) oder des biologischen Grenzwerts (BGW) (400 µg/l Vollblut für Männer, 300 µg/l für Frauen unter 45) machen eine Pflichtuntersuchung erforderlich.

Was wird bei der G2 Untersuchung Blei untersucht?
Die arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung G2 erfasst die gesundheitliche Eignung bei Bleiexposition und beinhaltet:
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Medizinische Anamnese
Erfassung der beruflichen Tätigkeiten, möglicher Bleikontakte und gesundheitlicher Vorbelastungen.
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Körperliche Untersuchung
Fokus auf Symptome einer Bleibelastung, Kontrolle des Kreislaufsystems.
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Laboruntersuchungen
Blutbild (großes Blutbild), Leberwerte (SGOT, SGPT, GGT), Urinwerte, ggf. Biomonitoring Blei im Vollblut zur Bestimmung der tatsächlichen Belastung.
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Untersuchungsdauer
In der Regel alle 1 bis 3 Jahre, abhängig von der Exposition und dem ärztlichen Ermessen.
Diese Untersuchungen helfen, frühzeitig gesundheitliche Risiken zu erkennen und rechtzeitig Maßnahmen zu ergreifen.
Erforderlichkeit und rechtliche Grundlage der G2 Untersuchung Blei
Die Durchführung der G2 Untersuchung Blei ist rechtlich in der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV), TRGS 505 und TRGS 903 geregelt. Sie unterscheidet zwischen:
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Pflichtuntersuchung
Wenn der Arbeitsplatzgrenzwert überschritten wird oder der biologische Grenzwert im Biomonitoring auffällig ist.
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Angebotsuntersuchung
Wenn zwar eine Exposition gegenüber Blei besteht, die Grenzwerte jedoch eingehalten werden.
Wichtig:
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Die Teilnahme an der Untersuchung ist freiwillig, es sei denn, die Exposition überschreitet Grenzwerte.
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Ergebnisse unterliegen der ärztlichen Schweigepflicht. Der Arbeitgeber erhält lediglich die Eignungseinschätzung (geeignet/nicht geeignet), keine medizinischen Details.
Zusätzlich wissenswert – Beispiele für bleihaltige Arbeitsbereiche
Arbeitsverfahren mit erhöhter Exposition (Pflichtuntersuchung):
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Recycling von Bleibatterien, Schweißen oder Schneiden bleihaltiger Materialien
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Raffinieren von Blei, Verarbeiten von Bleiverglasungen (z. B. Restaurierung historischer Gebäude)
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Entfernung bleihaltiger Beschichtungen (z. B. durch Strahlen, Schleifen, Abbrennen)
Arbeitsverfahren mit möglicher Exposition (Angebotsuntersuchung):
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Weichlöten an elektronischen Baugruppen
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Dekorfarben mit Blei auf Glas oder Keramik
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Transport und Lagerung von Blei (wenn Staubfreisetzung möglich)
Ohne Exposition (keine Untersuchung erforderlich):
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Lagerung in geschlossenen Systemen
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Tätigkeiten in abgetrennten Messwarten
Ob eine Tätigkeit unter die Pflichtuntersuchung oder Angebotsuntersuchung fällt, ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung.
FAQ - Häufige Fragen
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Wann ist eine G2 Untersuchung Blei Pflicht?
Bei Überschreitung des Arbeitsplatzgrenzwertes. Mehr dazu unter „Erforderlichkeit und rechtliche Grundlage“.
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Wie oft muss die G2 Untersuchung wiederholt werden?
Alle 1-3 Jahre, abhängig von der Gefährdung und ärztlichem Ermessen.
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Welche Arbeitsbereiche sind betroffen?
Zum Beispiel Primär- und Sekundär-Bleihütten, Akkumulatorenindustrie, Restaurierung (Details unter „Zusätzlich wissenswert“).
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Was passiert, wenn der biologische Grenzwert überschritten wird?
Der Arzt bespricht Maßnahmen, ggf. Tätigkeitswechsel. Weitere Infos unter „Was wird untersucht?“.
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