Tätigkeiten im Freien mit intensiver UV-Belastung/natürliche optische Strahlung/ Sonneneinstrahlung
Angebotsvorsorge für Beschäftigte bei Tätigkeiten mit hoher UV-Belastung
Arbeitgeber sind verpflichtet, ihren Beschäftigten eine Angebotsvorsorge anzubieten, wenn alle folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:
•Tätigkeiten im Freien:
•Der Zeitraum umfasst April bis September in Deutschland bzw. ganzjährig im Ausland zwischen 30 Grad nördlicher und 35 Grad südlicher Breite.
•Die Tätigkeit erfolgt zwischen 10 Uhr und 15 Uhr MEZ (entspricht 11 Uhr bis 16 Uhr MESZ).
•Die Expositionsdauer beträgt mindestens eine Stunde pro Arbeitstag.
•Die Tätigkeit wird an mindestens 50 Arbeitstagen im Jahr in Deutschland oder an 8 Arbeitstagen im genannten Ausland verrichtet.
•Tätigkeiten im Schatten:
•Wenn Arbeiten dauerhaft und ununterbrochen im Schatten (z. B. durch Einhausungen oder andere Verschattungsmaßnahmen) ausgeführt werden, ist die Angebotsvorsorge wegen der geringeren UV-Intensität erst ab einer Expositionsdauer von mindestens zwei Stunden pro Arbeitstag erforderlich.
•Tätigkeiten auf verschneiten Flächen in höheren Lagen:
•Bei Arbeiten auf verschneiten Flächen über 1000 Metern Meereshöhe verlängert sich der Zeitraum für die Angebotsvorsorge auf ganzjährig.
Umfang der Untersuchung:
•Tätigkeitsbezogene Anamnese: Erfassung der individuellen Belastung und gesundheitlicher Vorgeschichte in Bezug auf UV-Exposition.
•Körperliche Untersuchung: Besonders die sonnenexponierten Hautbereiche werden untersucht.
•Zusätzliche Untersuchungen: Bei Bedarf können medizintechnische oder fachärztliche Untersuchungen erfolgen.
Nachuntersuchung:
•Die Nachuntersuchung ist alle drei Jahre vorgesehen, ab dem 50. Lebensjahr erfolgt sie jährlich.
Diese Version ist strukturiert, um die Anforderungen und den Untersuchungsumfang klarer darzustellen. Es wurden geringfügige Anpassungen für eine bessere Lesbarkeit vorgenommen.