Nachtarbeit und Schichtarbeit

Arbeitsmedizinische Untersuchung bei Nacht- und Schichtarbeit (§6 ArbZG)

Gesundheitliche Vorsorge und gesetzliche Regelungen

Nachtarbeit und Schichtarbeit sind feste Bestandteile vieler Berufsfelder, besonders in der Industrie, im Gesundheitswesen, bei Transport und Logistik sowie im Dienstleistungssektor. Laut Arbeitszeitgesetz (§ 6 Abs. 3 ArbZG) haben Nachtarbeitnehmer das Recht auf regelmäßige arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen, um mögliche gesundheitliche Beeinträchtigungen frühzeitig zu erkennen.

Gesetzliche Arbeitszeiten bei Nachtarbeit

Die werktägliche Arbeitszeit von Nachtarbeitnehmern darf im Normalfall 8 Stunden nicht überschreiten. Sie kann jedoch auf 10 Stunden verlängert werden, wenn der Durchschnitt innerhalb eines Kalendermonats bei 8 Stunden pro Werktag liegt (§ 6 Abs. 2 ArbZG). Dies ist vor allem für Schichtarbeitnehmer relevant, die im Wechselschichtbetrieb arbeiten.

Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung (ehemals G 56)

Für Nachtarbeitnehmer ist die arbeitsmedizinische Untersuchung ein wichtiger Baustein der gesundheitlichen Vorsorge. Diese Untersuchung wird für Beschäftigte empfohlen, die regelmäßig zwischen 23 Uhr und 6 Uhr tätig sind und dabei mindestens 48 Nachtschichten im Jahr leisten. Ab dem 50. Lebensjahr steht diese Untersuchung jährlich zur Verfügung, während sie sonst alle drei Jahre angeboten wird.

Untersuchungsumfang:

  • Anamnese mit Fokus auf Schichtarbeit
  • Körperliche Untersuchung unter Berücksichtigung der Schichttätigkeit
  • Bei Bedarf zusätzliche Untersuchungen durch Fachärzte

Gesundheitsrisiken und Folgen von Nachtarbeit

Die Auswirkungen von Nacht- und Schichtarbeit auf die Gesundheit können erheblich sein, da der Biorhythmus gestört wird. Zu den häufigsten Problemen zählen:

  • Schlafstörungen
  • Konzentrationsschwächen
  • Kreislaufprobleme
  • Herzerkrankungen
  • Diabetes Typ II
  • Ein erhöhtes Risiko für Krebserkrankungen

Nachtarbeit und Unfallgefahr

Da gegen die natürliche innere Uhr gearbeitet wird, steigt besonders ab der 7. bis 9. Arbeitsstunde das Unfallrisiko am Arbeitsplatz. Schichtarbeiter in Berufen wie Krankenpflege, Bäckereien oder Offshore-Arbeiten sind hiervon besonders betroffen.

Betriebsarzt München

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