G 42 (E INF) – Tätigkeiten mit Infektionsgefährdung
G 42 – Arbeitsmedizinische Vorsorge bei Tätigkeiten mit Infektionsrisiko
G 25 – Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten als Vorsorge (E FSÜ) oder Eignungsuntersuchung (E FSÜ (Eignung))
Die arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung nach G 42 ist für Tätigkeiten mit erhöhtem Infektionsrisiko verpflichtend und wird gemäß der Biostoffverordnung (BioStoffV) durchgeführt. Diese Pflichtvorsorge gilt insbesondere für gezielte und nicht gezielte Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen sowie Arbeiten der Schutzstufe 4. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, den Beschäftigten ein Impfangebot zu unterbreiten, sofern dies möglich ist, und die Kosten zu übernehmen. Der Umfang der Untersuchung umfasst eine allgemeine und spezifische Anamnese sowie körperliche und labormedizinische Untersuchungen, um den Gesundheitszustand der Beschäftigten zu bewerten. Die Untersuchung erfolgt in Abständen von 1 bis 3 Jahren oder bei Beendigung der Tätigkeit.
Die G 42 Untersuchung bietet arbeitsmedizinische Vorsorge für Beschäftigte, die Tätigkeiten mit erhöhtem Infektionsrisiko ausüben. Sie dient dazu, arbeitsbedingte Infektionen frühzeitig zu erkennen und zu verhindern und wird in Übereinstimmung mit der Biostoffverordnung (BioStoffV) vom Arbeitgeber veranlasst. Es handelt sich dabei um eine Pflichtvorsorge, die für Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen, einschließlich gentechnischer Arbeiten mit humanpathogenen Organismen, vorgeschrieben ist. Zu den Tätigkeiten, bei denen eine G 42 Untersuchung erforderlich ist, gehören:
•Gezielte Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen
•Nicht gezielte Tätigkeiten der Schutzstufe 4 nach der Biostoffverordnung
•Tätigkeiten in speziellen Bereichen mit biologischen Arbeitsstoffen unter bestimmten Expositionsbedingungen
Für alle biologischen Arbeitsstoffe, gegen die Impfungen verfügbar sind, ist der Arbeitgeber verpflichtet, ein Impfangebot im Rahmen der Pflichtuntersuchung anzubieten. Dieses Angebot beinhaltet eine ärztliche Beratung, und die Kosten werden vom Arbeitgeber getragen. Die Beschäftigten haben jedoch das Recht, das Impfangebot abzulehnen; diese Ablehnung stellt allein keinen Grund dar, die Tätigkeit gesundheitsbedingt einzuschränken.
Untersuchungsumfang:
Der Untersuchungsumfang für die G 42 Vorsorge umfasst:
•Anamnese: Eine umfangreiche Erhebung der gesundheitlichen Vorgeschichte und Expositionsbedingungen
•Körperliche Untersuchung: Einschließlich Beurteilung des Allgemeinzustands, Blutdruckmessung und Hautstatus
•Laborwerte (allgemein): Blutwerte wie BSG (Blutsenkungsgeschwindigkeit), großes Blutbild (BB), Blutzucker (BZ), SGPT (Leberwert) und GGT
•Zusätzliche Untersuchungen (bei Bedarf): Spezielle Laboranalysen wie Antikörpertiter, Impfstatus oder bakteriologische Proben (Abstriche, Stuhl-, Urinuntersuchungen)
•Weitere Tests bei Bedarf: Urinanalyse, Röntgen-Thorax, Spirometrie (Lungenfunktionstest), EKG und Ergometrie
Untersuchungsfristen
Die Untersuchung nach G 42 erfolgt in Abständen von 1 bis 3 Jahren, abhängig vom ärztlichen Ermessen und der Art der Tätigkeit. Eine Abschlussuntersuchung ist bei Beendigung der Tätigkeit vorgesehen, um den Gesundheitsstatus der Beschäftigten zu dokumentieren.
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