G 42 (E INF) – Tätigkeiten mit Infektionsgefährdung
G 42 Infektionsvorsorge
G 42 – Arbeitsmedizinische Vorsorge bei Tätigkeiten mit Infektionsrisiko
Das wichtigste vorab
Die G 42 Infektionsvorsorge ist eine verpflichtende arbeitsmedizinische Vorsorge, die speziell für Tätigkeiten mit erhöhtem Infektionsrisiko vorgesehen ist. Sie erfolgt gemäß der Biostoffverordnung (BioStoffV) und umfasst neben einer allgemeinen und spezifischen Anamnese auch körperliche sowie labormedizinische Untersuchungen. Arbeitgeber müssen ein Impfangebot bereitstellen, dessen Kosten übernommen werden, sofern Impfungen gegen die relevanten biologischen Arbeitsstoffe verfügbar sind.
Inhaltsverzeichnis
G 42 Untersuchung
Die G 42 Untersuchung richtet sich an Beschäftigte, die gezielt oder ungezielt mit biologischen Arbeitsstoffen arbeiten, insbesondere in der Schutzstufe 4. Neben Tätigkeiten in Laboren und Forschungseinrichtungen umfasst sie auch Arbeiten, bei denen gentechnisch veränderte humanpathogene Organismen eine Rolle spielen. Ziel dieser Pflichtvorsorge ist es, arbeitsbedingte Infektionen frühzeitig zu erkennen und entsprechende Schutzmaßnahmen einzuleiten. Weitere wichtige SEO-relevante Keywords, die in diesem Zusammenhang verwendet werden sollten, sind Arbeitsmedizin, Pflichtvorsorge, Impfangebot und Expositionsbedingungen.

Der Untersuchungsumfang der G 42 Untersuchung beinhaltet
•Anamnese: Erfassung der gesundheitlichen Vorgeschichte sowie der Expositionsbedingungen
•Körperliche Untersuchung: Allgemeinzustandsbewertung, Blutdruckmessung und Hautstatus
•Labormedizinische Analysen: Bestimmung von Blutwerten wie BSG, großem Blutbild, Blutzucker, SGPT und GGT
•Zusätzliche Tests: Je nach Bedarf spezielle Analysen wie Antikörpertiter, mikrobiologische Proben (z. B. Abstriche, Stuhl- oder Urinuntersuchungen) sowie weitere diagnostische Verfahren wie Urinanalyse, Röntgen-Thorax, Spirometrie, EKG und Ergometrie.
Erforderlichkeit und rechtliche Grundlage
Die Durchführung der G 42 Untersuchung ist durch die Biostoffverordnung gesetzlich vorgeschrieben. Arbeitgeber sind verpflichtet, die arbeitsmedizinische Vorsorge anzubieten und die damit verbundenen Kosten zu übernehmen, sofern entsprechende Impfungen und weitere Schutzmaßnahmen verfügbar sind. Die Untersuchung wird in regelmäßigen Abständen von 1 bis 3 Jahren durchgeführt, wobei eine Abschlussuntersuchung bei Beendigung der Tätigkeit vorgesehen ist. Relevante Keywords in diesem Abschnitt sind Rechtliche Grundlage, Pflichtuntersuchung und Arbeitsschutz.
Zusätzlich wissenswert
Neben den standardisierten Untersuchungsparametern ist es interessant zu wissen, dass die G 42 Untersuchung auch als präventives Instrument dient, um den Gesundheitszustand der Beschäftigten kontinuierlich zu überwachen. Durch diese regelmäßige Vorsorge werden nicht nur akute Infektionen, sondern auch potenzielle Langzeitfolgen frühzeitig erkannt. Weitere Keywords, die hier integriert werden können, sind Infektionsschutz, Gesundheitsüberwachung und Prävention.
FAQ - Häufige Fragen
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Wer ist zur Durchführung der G 42 Untersuchung verpflichtet?
Alle Beschäftigten, die in Bereichen mit erhöhtem Infektionsrisiko tätig sind, insbesondere bei gezielten und nicht gezielten Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen gemäß der Biostoffverordnung.
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Wie oft muss die G 42 Untersuchung durchgeführt werden?
In der Regel erfolgt die Untersuchung in Abständen von 1 bis 3 Jahren. Bei Beendigung der Tätigkeit ist eine Abschlussuntersuchung vorgesehen.
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Was beinhaltet der Untersuchungsumfang der G 42 Untersuchung?
Der Umfang umfasst eine umfassende Anamnese, körperliche Untersuchungen, labormedizinische Tests sowie gegebenenfalls weitere spezielle Untersuchungen.
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Welche rechtliche Grundlage sichert die Durchführung der G 42 Untersuchung?
Die Pflicht zur Durchführung beruht auf der Biostoffverordnung (BioStoffV), die den Schutz der Beschäftigten in Bereichen mit biologischen Arbeitsstoffen regelt.
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Wird ein Impfangebot im Rahmen der G 42 Untersuchung bereitgestellt?
Ja, sofern Impfungen gegen die relevanten biologischen Arbeitsstoffe verfügbar sind, muss der Arbeitgeber ein entsprechendes Impfangebot unterbreiten und die Kosten übernehmen. Dank unserer Kassenzulassung ist bei uns eine Kostenübernahme durch die meisten gesetzlichen und privaten Krankenkassen möglich.
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