Schutz der Gesundheit vor krebserzeugenden Gefahrstoffen am Arbeitsplatz

G 40 Untersuchung – Arbeitsmedizinische Vorsorge bei krebserzeugenden und erbgutverändernden Stoffen

G 40 (E KEG) – Krebserzeugende und erbgutverändernde Stoffe (allgemein)

Die G 40 Untersuchung ist eine essenzielle arbeitsmedizinische Vorsorge zur Früherkennung und Prävention von Erkrankungen durch krebserzeugende und erbgutverändernde Stoffe. Dieser Artikel erläutert die gesetzlichen Anforderungen, den Untersuchungsumfang sowie die Schutzmaßnahmen, die Arbeitgeber und Arbeitnehmer ergreifen müssen, um die Gesundheit am Arbeitsplatz zu gewährleisten.

Einführung in die G 40 Untersuchung – Krebserzeugende und erbgutverändernde Stoffe

Die G 40 Untersuchung gemäß der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) ist eine arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung, die den Umgang mit krebserzeugenden und erbgutverändernden Stoffen (CMR-Stoffe) betrifft. Sie dient der frühzeitigen Erkennung lokaler und systemischer Veränderungen sowie Erkrankungen, die durch die Exposition gegenüber diesen gefährlichen Stoffen entstehen können. Die G 40 Untersuchung ist verpflichtend bei Tätigkeiten mit Exposition gegenüber CMR-Stoffen, sei es unterhalb oder oberhalb der Arbeitsplatzgrenzwerte (AGW).

Was ist die G 40 Untersuchung?

Die G 40 Untersuchung ist eine arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung, die darauf abzielt, die gesundheitlichen Auswirkungen von krebserzeugenden und erbgutverändernden Stoffen am Arbeitsplatz zu bewerten. Sie folgt den Vorgaben der DGUV und der Gefahrstoffverordnung und ist essenziell, um Berufskrankheiten frühzeitig zu erkennen und präventive Maßnahmen zu ergreifen.

Gefährdung durch krebserzeugende und erbgutverändernde Stoffe

Krebserzeugende und erbgutverändernde Stoffe, bekannt als CMR-Stoffe, können auf verschiedenen Wegen in den Körper gelangen:

Inhalation: Einatmen von Staub, Rauch oder Aerosolen.

Hautkontakt: Besonders bei Stoffen wie Nickeltetracarbonyl besteht die Gefahr der Sensibilisierung.

Orale Aufnahme: Durch kontaminierte Lebensmittel oder Getränke.

Die Exposition gegenüber CMR-Stoffen erfordert strenge Schutzmaßnahmen, da viele dieser Stoffe keine sichere Wirkschwelle haben und bereits geringe Konzentrationen gesundheitsschädlich sein können.

Kategorisierung von krebserzeugenden Stoffen

Krebserzeugende Stoffe werden nach der CLP-Verordnung in folgende Kategorien eingeteilt:

Kategorie 1A: Nachweislich krebserzeugend beim Menschen.

Kategorie 1B: Tierkanzerogen mit möglicher Übertragbarkeit auf den Menschen.

Kategorie 2: Weniger überzeugende Hinweise auf krebserzeugende Wirkung.

Die KMR-Gesamtliste, herausgegeben vom Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung, enthält alle in Deutschland eingestuften CMR-Stoffe und dient als Grundlage für die Gefährdungsbeurteilung und die G 40 Untersuchung.

Arbeitsmedizinische Vorsorge nach G 40

Die G 40 Untersuchung umfasst mehrere Schritte zur Bewertung und Prävention von Gesundheitsrisiken durch CMR-Stoffe:

Anamnese: Detaillierte Erfassung der beruflichen Tätigkeiten und möglichen Expositionsquellen.

Körperliche Untersuchung: Untersuchung im Hinblick auf lokale und systemische Veränderungen.

Laborwerte: Analyse von Blut- und Urinwerten zur Erkennung spezifischer Marker.

Röntgen-Thorax: Bei Bedarf zur Diagnose von Lungenveränderungen.

Biomonitoring: Messung von CMR-Stoffen im Urin zur Bewertung der Exposition.

Spezielle Untersuchungen: Weitere medizintechnische Untersuchungen bei Bedarf.

Durchführung der G 40 Untersuchung

Die G 40 Untersuchung wird in der Regel von einem Arbeitsmediziner oder Betriebsarzt durchgeführt und dauert etwa 30 Minuten bis eine Stunde, abhängig vom erforderlichen Untersuchungsumfang. Alle Ergebnisse unterliegen der Schweigepflicht und werden ausschließlich dem betroffenen Mitarbeiter mitgeteilt. Dem Arbeitgeber wird lediglich eine Bescheinigung über die durchgeführte Vorsorgeuntersuchung ausgestellt.

Untersuchungsfristen und Pflichten des Arbeitgebers

Die G 40 Untersuchung sollte in Abständen von 1 bis 3 Jahren durchgeführt werden, abhängig von der Art der Exposition und dem ärztlichen Ermessen. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, diese Vorsorgeuntersuchungen anzubieten und sicherzustellen, dass alle betroffenen Mitarbeiter regelmäßig untersucht werden. Eine Gefährdungsbeurteilung muss vorab durchgeführt werden, um festzustellen, ob eine Pflichtvorsorge vorliegt.

Gesundheitsrisiken durch krebserzeugende und erbgutverändernde Stoffe

Die Exposition gegenüber CMR-Stoffen kann zu einer Vielzahl von gesundheitlichen Problemen führen, darunter:

Krebserkrankungen: Insbesondere Lungenkrebs durch Asbeststaub.

Erbgutveränderungen: Potenzielle genetische Schäden durch bestimmte Chemikalien.

Atemwegserkrankungen: Chronische Bronchitis und andere Atemwegserkrankungen.

Systemische Effekte: Beeinträchtigung von Organfunktionen durch langfristige Exposition.

Präventionsmaßnahmen zur Reduzierung der Exposition

Um die Gesundheit der Beschäftigten zu schützen, sollten folgende Präventionsmaßnahmen umgesetzt werden:

Technische Schutzmaßnahmen: Einsatz moderner Absaugsysteme und geschlossener Prozesse zur Minimierung der Staubemission.

Persönliche Schutzausrüstung: Verwendung von Atemschutzmasken (mindestens FFP2) und Schutzkleidung.

Ergonomische Arbeitsplatzgestaltung: Anpassung der Arbeitsplätze zur Reduktion von Expositionsrisiken.

Regelmäßige Schulungen: Unterweisungen der Mitarbeiter im sicheren Umgang mit CMR-Stoffen.

Organisatorische Maßnahmen: Einführung von Rotationssystemen und Pausen zur Verringerung der Expositionsdauer.

Zusammenarbeit mit Fachkräften für Arbeitssicherheit

Fachkräfte für Arbeitssicherheit spielen eine zentrale Rolle bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung und der Implementierung von Schutzmaßnahmen. Sie sind verantwortlich für das Messen von Staubbelastungen und die Analyse von Staubgemischen, um geeignete Präventionsmaßnahmen festzulegen. Tools wie das GISBAU Gefahrstoff-Informationssystem bieten umfassende Informationen und Unterstützung bei der Gefährdungsbeurteilung.

Fazit

Die G 40 Untersuchung ist ein wesentlicher Bestandteil der arbeitsmedizinischen Vorsorge zur Prävention und Früherkennung von Erkrankungen durch krebserzeugende und erbgutverändernde Stoffe. Durch regelmäßige Untersuchungen, präventive Maßnahmen und eine enge Zusammenarbeit mit Fachkräften für Arbeitssicherheit können gesundheitliche Risiken effektiv minimiert und die Gesundheit der Mitarbeiter langfristig geschützt werden.

Betriebsarzt München

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