Schutz der Gesundheit bei Nickelexposition am Arbeitsplatz
G 38 – Arbeitsmedizinische Vorsorge bei Nickel und seinen Verbindungen
G 38 (E NIC) – Nickel und seine Verbindungen
Die G 25 Untersuchung ist eine Vorsorgeuntersuchung für Personen, die Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten im Betrieb ausüben. Die gesundheitliche Eignung ist eine Grundvoraussetzung für diese Tätigkeiten. Die Untersuchung dient auch als Grundlage für die verkehrsmedizinische Untersuchung nach der FeV. Die Untersuchungsfrist beträgt alle 3 Jahre, kann jedoch nach ärztlichem Ermessen auch früher erfolgen.
Einführung in G 38 – Nickel und seine Verbindungen
G 38 (E NIC) bezieht sich auf die arbeitsmedizinische Vorsorge bei Tätigkeiten, die mit Nickel oder seinen Verbindungen verbunden sind. Personen, die in Arbeitsverfahren oder -bereichen tätig sind, bei denen eine (höhere) Exposition gegenüber Nickelstauben, -dämpfen oder direktem Hautkontakt mit Nickeltetracarbonyl besteht, müssen gemäß G 38 verpflichtende arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen durchführen lassen. Arbeitgeber müssen diese Untersuchungen anbieten, sobald eine Exposition gegenüber Nickel oder seinen Verbindungen vorliegt.
Gefährdung durch Nickelexposition
Nickel und seine Verbindungen können auf verschiedenen Wegen in den Körper gelangen:
•Atemwege: Aufnahme von Nickelstaub, -rauch oder Aerosolen.
•Haut: Direkter Kontakt, insbesondere mit Nickeltetracarbonyl, kann zu Sensibilisierungen führen.
•Magen-Darm-Trakt: Aufnahme durch kontaminierte Lebensmittel oder Getränke.
Die Exposition gegenüber Nickelstauben und -dämpfen kann auch trotz vorhandener Absaugsysteme nicht vollständig vermieden werden, was zusätzliche Schutzmaßnahmen erfordert.
Schutzmaßnahmen bei Nickelexposition
Wenn eine Exposition gegenüber Nickelstauben und -dämpfen nicht vermeidbar ist, müssen folgende Maßnahmen ergriffen werden:
•Atemschutzmasken: Mindestens FFP2- oder FFP3-Masken sind zu tragen.
•Zusätzliche Untersuchungen: Mitarbeiter, die Atemschutzgeräte verwenden, müssen zusätzlich zur arbeitsmedizinischen Vorsorge nach G 38 auch nach G 26.1 untersucht werden.
Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen nach G 38
Die arbeitsmedizinische Vorsorge nach G 38 umfasst verschiedene Untersuchungen, um gesundheitliche Beeinträchtigungen frühzeitig zu erkennen:
•Anamnese: Erfassung der beruflichen Tätigkeit und möglichen Expositionsquellen.
•Körperliche Untersuchung: Fokus auf Atemwege, gegebenenfalls mit Rhinoskopie durch einen HNO-Arzt.
•Laborwerte: Bestimmung von Blutbild (BKS), großes Blutbild (gr. BB), Leberenzyme (SGOT, SGPT, GGT) und Urinanalysen.
•Lungenfunktion: Spirometrie zur Bewertung der Lungenkapazität.
•Röntgen-Thorax: Bei Personen über 40 Jahre oder bei einer Exposition von mehr als 10 Jahren.
•Röntgen der Nasennebenhöhlen (Rö. NNH): Bei Verdacht auf betroffene Nasenwege.
•Biomonitoring: Messung von Nickel im Urin am Schichtende.
•Hautuntersuchung: Bei Anzeichen von Dermatitis durch einen Hautarzt.
Untersuchungsfristen und Pflichten des Arbeitgebers
Die arbeitsmedizinische Vorsorge nach G 38 sollte in Abständen von 2 bis 5 Jahren durchgeführt werden, abhängig vom ärztlichen Ermessen und der individuellen Exposition der Mitarbeiter. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, diese Vorsorgeuntersuchungen anzubieten und sicherzustellen, dass alle betroffenen Mitarbeiter regelmäßig untersucht werden.
Gesundheitsrisiken durch Nickel und seine Verbindungen
Die Exposition gegenüber Nickel und seinen Verbindungen kann verschiedene gesundheitliche Auswirkungen haben:
•Sensibilisierung: Hautkontakt kann zu allergischen Reaktionen und Dermatitis führen.
•Atemwegserkrankungen: Langfristige Exposition kann zu Bronchitis, Asthma und anderen Atemwegserkrankungen führen.
•Systemische Effekte: Hohe Nickelkonzentrationen können Leber- und Nierenschäden verursachen.
•Krebsrisiko: Nickelverbindungen werden als krebserregend eingestuft und können das Risiko für Lungenkrebs erhöhen.
Präventionsmaßnahmen am Arbeitsplatz
Um die Gesundheit der Beschäftigten zu schützen, sollten folgende Präventionsmaßnahmen umgesetzt werden:
•Technische Maßnahmen: Einsatz moderner Absaugsysteme zur Reduktion von Nickelstauben und -dämpfen.
•Persönliche Schutzausrüstung: Verwendung von geeigneten Atemschutzmasken und Schutzkleidung.
•Arbeitsplatzgestaltung: Ergonomische Gestaltung der Arbeitsplätze zur Vermeidung von Zwangshaltungen und Reduktion von Stressfaktoren.
•Schulungen: Regelmäßige Unterweisungen der Mitarbeiter über den sicheren Umgang mit Nickel und seine Verbindungen.
Fazit
Die arbeitsmedizinische Vorsorge nach G 38 ist essenziell für den Schutz der Gesundheit von Beschäftigten, die mit Nickel und seinen Verbindungen arbeiten. Durch regelmäßige Untersuchungen, geeignete Schutzmaßnahmen und präventive Maßnahmen können gesundheitliche Risiken minimiert und ein sicherer Arbeitsplatz gewährleistet werden.
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