Bildschirmarbeitsplätze
G 37 Untersuchung – Bildschirmarbeitsplätze
G 37 – Bildschirmarbeitsplätze als Angebotsvorsorge (E TBS)
Das wichtigste vorab
Die G 37 ist die häufigste betriebsmedizinische Untersuchung überhaupt – praktisch jeder Büroarbeiter kann sie in Anspruch nehmen. Sie überprüft die Sehkraft speziell für die Arbeit am Bildschirm, berät zu Bildschirmbrillen und gibt Tipps für einen ergonomischen Arbeitsplatz. Die G 37 ist eine Angebotsvorsorge: Der Arbeitgeber muss sie anbieten, die Teilnahme ist freiwillig.
Inhaltsverzeichnis
Warum die G 37 Untersuchung wichtig ist
Bildschirmarbeit ermüdet die Augen – Ihr Blick ist starr auf 50–70 cm Entfernung fixiert, Sie blinzeln weniger, die Augen werden trocken. Kopfschmerzen, Augenbrennen und Müdigkeit sind oft die Folge. Viele Beschäftigte tragen eine veraltete Brille oder brauchen eine Lesebrille, merken es aber gar nicht – bis sie eine Untersuchung machen.
Die G 37 – auch E TBS (Eignung Tätigkeiten an Bildschirmgeräten) genannt – prüft Ihre Sehkraft speziell für Bildschirmarbeit. Oft wird dabei entdeckt, dass eine neue oder bessere Brille alles verändert: Kopfschmerzen verschwinden, die Arbeit wird leichter. Zusätzlich gibt der Arzt ergonomische Tipps für Ihren Arbeitsplatz und Pausengestaltung, die vielen helfen.
Typische Einsatzbereiche:
- Büroarbeiter und Verwaltung, jede Arbeit mit regelmäßigen Bildschirm-Tätigkeiten
- IT-Spezialisten und Entwickler
- Grafiker, Designer, kreative Büroberufe
- Datenerfassers, Backoffice
- Call-Center und Kundenservice
- Journalisten, Redakteure
- Finanz-, Rechnungswesen, Buchhaltung
- Alle mit mehr als 2 Stunden täglicher Bildschirmarbeit
Besonders häufig entdeckt die G 37 fehlende oder zu alte Brillen, Altersichtigkeit (Presbyopie) ab 40 Jahren und Stabsichtigkeit (Astigmatismus). Eine gute Sehhilfe löst oft jahrelange Kopfschmerzen.
Was wird bei der G 37 Untersuchung untersucht?
Die G 37 ist kurz und zielgerichtet – meist schmerzfrei:
- Anamnese: Der Arzt fragt nach Augenbeschwerden – Müdigkeit, Trockenheit, Kopfschmerzen, verschwommenes Sehen
- Sehschärfe in der Ferne: Allgemeine Überprüfung mit Buchstabentafeln
- Sehschärfe im mittleren Bereich: Speziell überprüft für die Bildschirmentfernung (ca. 50–70 cm, wo Sie normalerweise schauen)
- Nahsehtest: Prüfung der Lesefähigkeit bei Naharbeit, besonders wichtig für über 40-Jährige (Alterssichtigkeit)
- Refraktionsbestimmung: Der Arzt misst, welche Brillenstärke Sie brauchen – mit automatischen Geräten oder klassischer Prüfung mit Gläsern
- Farbsehtüchtigkeit: Test, ob Sie Farben normal unterscheiden können
- Ergonomie-Beratung: Der Arzt berät zu optimaler Bildschirmhöhe, Arbeitsentfernung, Pausengestaltung, Sitzhaltung, Beleuchtung und empfiehlt ggf. eine Bildschirmbrille
- Bei Bedarf: Augendruckmessung (Glaukom-Screening zur Früherkennung von Grünem Star) oder Überweisung zum Augenarzt bei auffälligen Befunden
Die Untersuchung dauert etwa 10 bis 20 Minuten. Es gibt keine festgelegte Gültigkeit – jährliche Wiederholung ist sinnvoll, wenn Sie regelmäßig am Bildschirm arbeiten.
Die G 37 ist Angebotsvorsorge nach § 4 Abs. 2 ArbMedVV (Arbeitsmedizinische Vorsorge-Verordnung), Anhang Teil 4, Nr. 1. Das bedeutet: Ihr Arbeitgeber muss die Untersuchung anbieten – die Teilnahme ist freiwillig, aber dringend empfohlen. Besonders in Bayern und Baden-Württemberg ist die Teilnahme verbreitet und sozial anerkannt.
Rechtsgrundlagen:
– ArbMedVV (Arbeitsmedizinische Vorsorge-Verordnung)
– AMR 14.1 (Arbeitsmedizinische Regel speziell zu Bildschirmarbeit)
– Betriebsärztliche Praxis in Bayern und Baden-Württemberg
Kurz gesagt: Ihr Arbeitgeber trägt die Kosten. Der Betriebsarzt unterliegt der Schweigepflicht – Ihre Untersuchungsergebnisse werden nur mit Ihrem Einverständnis an Ihren Arbeitgeber weitergegeben.
• Bildschirmbrillen sind speziell für Bildschirmarbeit optimiert und unterscheiden sich von Lesebrillen
• Personen über 40 Jahren sollten unbedingt eine G 37 durchführen lassen – Presbyopie (Alterssichtigkeit) tritt plötzlich auf
• Kontaktlinsenträger können ihre Linsen zur Untersuchung mitbringen
• Eine G 37 Untersuchung ersetzt nicht den Besuch beim Optometristen, kann aber als Einstieg dienen
• Anti-Blaulicht-Brillen werden diskutiert, sind aber wissenschaftlich umstritten
• Die Untersuchung ist eine großartige Gelegenheit, chronische Kopfschmerzen zu adressieren
• LED-Beleuchtung und hochfrequente Flimmerfreiheit (100 Hz+) reduzieren Augenbelastung deutlich
FAQ - Häufige Fragen
-
Das hängt von Ihrer individuellen Sehkraft ab. Bei Presbyopie (Alterssichtigkeit, die ab 40 Jahren auftritt) oder Astigmatismus (Stabsichtigkeit – unscharfe Sicht in bestimmten Entfernungen) ist eine Bildschirmbrille oft sehr hilfreich. Der Betriebsarzt prüft das und berät Sie individuell – manchmal reicht eine normale Brille, manchmal braucht es eine spezielle Bildschirmbrille.
-
Eine jährliche Wiederholung ist sinnvoll, besonders bei Beschwerden oder Veränderungen der Sehkraft. Streng vorgeschrieben ist das Intervall nicht.
-
Nein, das ist nicht Aufgabe des Arbeitgebers. Aber Ihre gesetzliche Krankenkasse oder private Versicherung können einen Zuschuss bezahlen. Der Arbeitgeber zahlt die G 37 Untersuchung selbst – die ist kostenlos für Sie.
-
Ja, definitiv. Kontaktlinsen sind bei Bildschirmarbeit völlig zulässig. Die Untersuchung berücksichtigt Kontaktlinsen-Träger.
-
Ja, absolut. Viele Menschen arbeiten zu Hause mit unzureichender Ergonomie – falscher Bildschirmstand, schlechte Beleuchtung, falsche Sitzhöhe. Eine G 37 und die Ergonomie-Beratung können chronische Kopfschmerzen und Augenbelastung deutlich reduzieren.
-
Ja, absolut. Zwar ist die G 37 nicht so umfassend wie beim Augenarzt, aber wenn bei der Untersuchung etwas verdächtig aussieht (z.B. erhöhter Augeninnendruck, Verdacht auf Grünen Star), werden Sie zum Augenarzt überwiesen. Das ist wichtig, denn manche Augenkrankheiten entwickeln sich schleichend und symptomlos.
Ähnliche Untersuchungen
Lade ähnliche Untersuchungen...
