Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten
G 25 Untersuchung – Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten als Vorsorge oder Eignung
G 25 – Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten als Vorsorge (E FSÜ) oder Eignungsuntersuchung (E FSÜ (Eignung))
Die G 25 Untersuchung ist eine arbeitsmedizinische Vorsorge, die die gesundheitliche Eignung für Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten (FSÜ) prüft. Sie ist essenziell für Mitarbeiter, die Gabelstapler, Krane oder andere Maschinen bedienen, sowie für Tätigkeiten in Leitständen und Messwarten.
Was ist die G 25 Untersuchung?
Die arbeitsmedizinische Vorsorge nach G 25 (G25) Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeit soll v.a. die Eignung eines Mitarbeiters für entsprechende Tätigkeiten, z.B. Umgang mit Flurförderfahrzeugen, Regalbedienungsgeräten, Krananlagen, Hubbühnen, Baumaschinen, Fahrzeugen aller Art sowie Steuern und Überwachen von Messwarten und Leitständen feststellen. Im eigentlichen Vorsorgesinn können durch die Untersuchung Personenschäden des Mitarbeiters selbst (Eigenschädigung) oder seiner Kollegen (Fremdschädigung) und v.a. auch Sachschäden vermieden oder zumindest erheblich reduziert werden. Daher war diese aus unserer Sicht äußerst wichtige Untersuchung bis vor Kurzem auch noch eine sog. Pflichtuntersuchung, musste also vom Arbeitgeber veranlasst und vom Mitarbeiter „geduldet“ werden. Entgegen der allgemeinen arbeitsmedizinischen Empfehlung wurde die G 25 jedoch von gesetzlicher Seite auf eine sog. Angebotsuntersuchung reduziert, sodass jetzt die vom Arbeitgeber nach wie vor anzubietende Untersuchung vom betroffenen Mitarbeiter nicht mehr wahrgenommen bzw. auch abgelehnt werden kann.
Andererseits obliegt dem Arbeitgeber jedoch die gesetzliche Pflicht und Haftungsverantwortung, nur geeignete Personen für solche Fahr-, Steuer- und Überwachungsaufgaben einzusetzen.Daher empfehlen wir, die arbeitsmedizinische Vorsorge nach G 25 in einer Betriebsvereinbarung als sog. Eignungsuntersuchung für entsprechende Tätigkeiten verpflichtend vorzuschreiben. In diesem Fall muss die G 25 vom Mitarbeiter wahrgenommen werden und der Arbeitgeber erhält wie schon bisher eine qualitative Aussage zur Eignung (geeignet/geeignet unter besonderen Voraussetzungen/nicht geeignet). Die gesundheitliche Eignung ist neben der fachlichen Eignung sowie der regelmäßigen Unterweisung Grundvoraussetzung für Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten im Betrieb.
Untersuchungsumfang der G 25 Eignungsuntersuchung
Was wird geprüft?
•Herz-Kreislauf-System, Stoffwechsel, Neuro-Status.
•Sehtests: Fern-, Nah-, und Dämmerungssehen (Perimetrie, Noctumetrie).
•Urinanalyse.
Warum ist die G 25 Untersuchung wichtig?
•Sie schützt vor Personenschäden (Eigenschädigung) und Sachschäden.
•Arbeitgeber haften dafür, dass nur geeignete Personen für FSÜ-Tätigkeiten eingesetzt werden.
Unterschiede zwischen G 25 und verkehrsmedizinischer Untersuchung nach FeV
Unterschiede zur FeV-Untersuchung
Während die G 25 Untersuchung die arbeitsmedizinische Vorsorge abdeckt, dient die FeV-Untersuchung (verkehrsmedizinisch) anderen rechtlichen Vorgaben. Sie umfasst zusätzliche Tests wie EKG, Blutuntersuchung und psychometrische Tests.
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