Lärm und Gehörschutz
G 20 Untersuchung – Lärm
G 20 – Lärm als Pflicht- oder Angebotsvorsorge (E LRM)
Das wichtigste vorab
Die G 20 überprüft das Hörvermögen von Beschäftigten in lärmigen Branchen. Sie ist eine Pflichtvorsorge ab 85 dB(A) täglicher Lärmbelastung und eine Angebotsvorsorge ab 80 dB(A). Der Arzt misst die Hörkurve mit einem Audiogramm (einer grafischen Darstellung Ihres Hörvermögens) und erkennt frühe Lärmschäden. Ein Hörverlust durch Lärm ist nicht heilbar – die G 20 hilft, ihn frühzeitig zu entdecken und zu verhindern.
Inhaltsverzeichnis
Warum die G 20 Untersuchung wichtig ist
Lärmschäden am Gehör schleichen sich ein: Am Anfang merkt man nichts. Aber Lärmexposition über Jahre führt zu einem permanenten, nicht heilbaren Hörverlust. Die G 20 – auch E LRM (Eignung Lärm) genannt – misst die Hörkurve regelmäßig und macht frühe Schäden sichtbar. So können Schutzmaßnahmen angepasst und weitere Schäden verhindert werden.
Kurz gesagt: Wenn Sie regelmäßig lautem Lärm bei der Arbeit ausgesetzt sind, prüft die G 20 ob Ihr Gehör noch in Ordnung ist – bevor Sie selbst etwas merken.
Typische Einsatzbereiche:
- Produktion und Metallbearbeitung, Maschinenbau, Pressen
- Bauwirtschaft, Abriss, Bohr- und Pressluftwerkzeuge
- Holzbearbeitung, Sägewerke, Tischler
- Stahlwerke und Gießereien
- Musikindustrie und Veranstaltungstechnik
- Druckereien, Papierverarbeitung
- Textilindustrie
- Flughäfen und Flugzeugwartung
- Lagerlogistik mit Gabelstaplern und Warenbewegung
Lärmbelastung wird in dB(A) gemessen: Die G 20 ist Pflichtvorsorge ab 85 dB(A) (LEX,8h = tägliche 8-Stunden-Lärmbelastung) und Angebotsvorsorge ab 80 dB(A). Zum Vergleich: 80 dB(A) entspricht etwa dem Lärm einer vielbefahrenen Straße, 85 dB(A) dem einer lauten Kreissäge.
Was wird bei der G 20 Untersuchung untersucht?
Die Untersuchung fokussiert auf Hörmessung und Lärmbelastung:
- Anamnese: Lärmexposition beruflich und privat, Dauer und Intensität, Gehörschutznutzung, frühere Ohrprobleme, Medikamente, Kopfverletzungen – der Arzt fragt Sie also ausführlich nach Ihrer Vorgeschichte
- Otoskopie (Blick ins Ohr): Visuelle Kontrolle von Ohr und Trommelfell mit einem Ohrtrichter, Überprüfung auf Cerumen-Pfropfen (Ohrenschmalz-Verstopfung)
- Tonaudiometrie (Hörtest mit Kopfhörern): Das Kernstück – Ihr Hörvermögen wird bei verschiedenen Tonhöhen gemessen (125 bis 8000 Hz, manchmal bis 16000 Hz) in einer schallgedämmten Kabine. Sie hören Töne und drücken einen Knopf, sobald Sie etwas wahrnehmen. Das Ergebnis wird als Audiogramm dokumentiert
- Sprachaudiometrie: Messung, wie gut Sie gesprochene Wörter verstehen – ein wichtiger Test für den Alltag
- Bei Bedarf: Tympanometrie (Druckmessung im Mittelohr, um zu prüfen ob das Trommelfell richtig schwingt), Reflexprüfung
Die Untersuchung dauert etwa 15 bis 20 Minuten und ist schmerzfrei. Die Gültigkeit ist 3 Jahre bei unauffälligem Befund, kann aber kürzer sein, wenn Hörverlust dokumentiert wird.
Die G 20 ist Pflichtvorsorge nach § 4 Abs. 1 ArbMedVV, Anhang Teil 4, Nr. 1 ab einer Lärmbelastung von LEX,8h ≥ 85 dB(A). Bei 80–85 dB(A) ist sie Angebotsvorsorge.
Einfach gesagt: Ihr Arbeitgeber muss Ihnen die G 20 anbieten, wenn es an Ihrem Arbeitsplatz laut ist. Ab einem bestimmten Lärmpegel ist die Untersuchung sogar verpflichtend.
Rechtsgrundlagen:
– ArbMedVV (Arbeitsmedizinische Vorsorge-Verordnung) – das zentrale Gesetz für arbeitsmedizinische Vorsorge
– DGUV Empfehlung G 20
– Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (LärmVibrAV)
– Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
Der Arbeitgeber ist verantwortlich für:
– Durchführung oder Angebot der G 20
– Dokumentation der Lärmpegel im Betrieb
– Bereitstellung und korrekte Verwendung von Gehörschutz
– Beratung und Schulung zum Gehörschutz
Betriebsärzte unterliegen der Schweigepflicht – Ihr Arbeitgeber erfährt nicht die Details Ihrer Untersuchungsergebnisse. Audiogramme werden dokumentiert und können Teil der Krankenakte werden.
• Ein Audiogramm zeigt ein charakteristisches “4000-Hz-Loch” bei lärminduziertem Hörverlust – das bedeutet: Bestimmte Tonhöhen hören Sie plötzlich deutlich schlechter als andere, und das ist ein typisches Warnzeichen für Lärmschäden
• Korrekt sitzender Gehörschutz reduziert die Lärmbelastung um 20–30 dB(A) – das entspricht in etwa dem Unterschied zwischen einer Kreissäge und einem normalen Gespräch
• Gehörschutz ist nicht die Lösung, sondern nur ein Baustein – Lärmvermeidung durch Technik (z. B. leisere Maschinen, Einhausung) ist vorrangig
• Impulshafte Geräusche (Schüsse, Knall) sind oft gefährlicher als konstanter Lärm, weil sie das Innenohr schlagartig überlasten
• Private Lärmexposition (Musik, Konzerte) trägt auch zu Hörverlusten bei und sollte in der Anamnese erfasst werden
• Professionelle Musiker benötigen häufig eine genauere, differenzierte Audiometrie, weil ihr Gehör ihr Arbeitswerkzeug ist
• Ein einmalig abnormales Audiogramm begründet nicht automatisch eine Berufserkrankung; es müssen sich über mehrere Untersuchungen hinweg Trends zeigen
FAQ - Häufige Fragen
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Die G 20 ist Pflichtvorsorge ab einer täglichen 8-Stunden-Lärmbelastung (LEX,8h) von 85 dB(A) oder mehr. Zwischen 80 und 85 dB(A) muss Ihr Arbeitgeber die Untersuchung zumindest anbieten (Angebotsvorsorge). Ob Ihr Arbeitsplatz betroffen ist, zeigt die Gefährdungsbeurteilung Ihres Betriebs.
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Ja, das ist einer der häufigsten Gründe für Schwerhörigkeit. Ein lärminduzierter Hörverlust entwickelt sich schleichend über Jahre und betrifft zunächst die höheren Frequenzen – Vogelgezwitscher oder das Klingeln des Telefons hört man dann schlechter. Ohne Gehörschutz kann das nach Jahren zu deutlicher Schwerhörigkeit führen.
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Bei unauffälligem Befund alle 3 Jahre. Wenn ein Hörverlust nachgewiesen wird, kann das Intervall auf 1–2 Jahre verkürzt werden, damit Veränderungen engmaschiger beobachtet werden.
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Früher war das oft so, heute gibt es viele komfortable Lösungen. Otoplastiken (individuell angepasste Ohrstöpsel aus Silikon) sitzen bequem und schützen zuverlässig. Es gibt sogar aktive Gehörschutzsysteme, die Sprache durchlassen und nur Lärm dämpfen. Eine professionelle Anpassung durch einen Hörakustiker ist sinnvoll.
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Das ist möglich. Die Audiometrie misst Frequenzen bis 8000 Hz (teilweise bis 16000 Hz). Hörverluste in anderen Bereichen oder Probleme wie Tinnitus können dabei nicht immer erkannt werden. Sprechen Sie Ihren Arzt darauf an – eventuell sind ergänzende Tests sinnvoll.
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Ja, unter bestimmten Bedingungen kann lärmbedingter Hörverlust als Berufskrankheit anerkannt werden (BK 2301: Lärmschwerhörigkeit). Dafür müssen allerdings eine ausreichend dokumentierte Lärmexposition und typische Veränderungen im Audiogramm vorliegen. Ihr Betriebsarzt kann Sie dazu beraten.
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