Arbeitgeber haben Beschäftigten eine Angebotsvorsorge unter folgenden Voraussetzungen, die alle erfüllt sein müssen, anzubieten:
Bei Tätigkeiten im Freien
im Zeitraum April bis September (in Deutschland)/ ganzjährig (Ausland zwischen 30 Grad nördlicher und 35 Grad südlicher Breite)
zwischen 10 Uhr und 15 Uhr MEZ (entspricht 11 Uhr bis 16 Uhr MESZ)
ab einer Dauer von insgesamt mindestens einer Stunde pro Arbeitstag
an mindestens 50 Arbeitstagen (Deutschland)/ 8 Arbeitstagen (Ausland zwischen 30 Grad nördlicher und 35 Grad südlicher Breite)
Bei Tätigkeiten im Schatten (zum Beispiel durch Einhausung oder andere Verschattungsmaßnahmen), die dort dauerhaft und ununterbrochen ausgeübt werden, ist eine Angebotsvorsorge aufgrund der geringeren Intensität der UV-Strahlung erst ab einer Dauer von insgesamt mindestens zwei Stunden anzubieten.
Bei Tätigkeiten im Freien auf verschneiten Flächen oberhalb von mehr als 1000 Metern über Meeresspiegel verlängert sich der genannte Zeitraum auf die Dauer eines Kalenderjahres.
Untersuchungsumfang:
- Anamnese tätigkeitsbezogen
- Körperliche Untersuchung unter spezieller Berücksichtigung der Tätigkeit, v.a. der sonnenexponierten Hautareale
- ausnahmsweise zusätzliche medizintechnische bzw. fachärztliche Untersuchungen
Nachuntersuchung: alle 3 Jahre, ab 50. Lj. auch jährlich